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Urteil Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "Boarding-house"-Zwecken
Schlagworte
Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "Boarding-house"-Zwecken; Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu Wohnzwecken
Leitsatz
Schreibt die Teilungserklärung hinsichtlich der Raumeignung eines Miteigentumsanteils eine Wohnungsnutzung vor, so fehlt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, generell eine Nutzung des Sondereigentums zu "Boarding-House"-Zwecken zu erlauben. Ein entsprechender Beschluss ist nichtig.
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