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  1. 4 U 600/06 - Konkludente Annahme einer Realofferte; Versorgungsunternehmen; Vertragsschluß; Willenserklärung; Gasverträge; Fernwärmeverträge; Stromverträge; Wasserverträge
    Leitsatz: 1. In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegt ein Vertragsangebot in Form einer sog. Realofferte vor, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt. 2. Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluß eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluß an.
    OLG Jena
    20.12.2006
  2. 4 U 865/05 - Verkehrssicherungspflicht; Dachlawine; Schneefanggitter
    Leitsatz: 1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden. 2. Das bedeutet, daß ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muß. 3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.
    OLG Jena
    20.12.2006
  3. VIII ZR 67/06 - Mieterhaftung; Brandschaden; Haftpflichtversicherung; Regressverzicht
    Leitsatz: In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Vermieters zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    BGH
    20.12.2006
  4. IV ZR 233/05 - Hausratversicherung, Aufhebeln einer Loggiatür, Einbruchdiebstahl
    Leitsatz: Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses belegene Loggia gelangt ist.
    BGH
    20.12.2006
  5. XI ZR 113/06 - Rechtsschutzinteresse an Darlehensrückzahlung trotz Grundschuldbestellung und Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gesamtvermögen; Zwangsvollstreckungstitel; Darlehenskündigung nach Zins- und Tilgungsrückstand
    Leitsatz: Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.
    BGH
    19.12.2006
  6. XI ZR 374/04 - Verbraucherdarlehen; Aufklärungspflicht des Darlehensgebers; Vorausdarlehen; Grundschuld; Vollstreckungsunterwerfung; abstraktes Schuldanerkenntnis; Haftungsübernahme; Widerruf; verbundenes Geschäft; Vermutung für Aufklärungspflichtverletzung; Wissensvorsprung
    Leitsatz: 1. 496 Abs. 2 BGB ist auf das abstrakte Schuldanerkenntnis eines Verbraucherdarlehensnehmers nicht analog anwendbar. 2. Die Grundschuld nebst persönlicher Haftungsübernahme und Vollstreckungsunterwerfung des Verbraucherdarlehensnehmers sichert nicht nur die erst nach Zuteilungsreife der Bausparverträge auszureichenden Darlehen des Darlehensgebers, sondern auch die durch Abtretung erworbenen Ansprüche aus einem Vorausdarlehen. 3. Die Haftungsübernahme erstreckt sich bei einem wirksamen Widerruf des Darlehens auch auf den Anspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages. 4. Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie kann der Verbraucherdarlehensnehmer den Darlehensgeber auch nicht unter Hinweis auf ein sog. "verbundenes Geschäft" auf die Immobilie verweisen. 5. Eine kreditgebende Bank kann bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung im Einzelfall dann verpflichtet sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projektes über ihre Rolle als Kreditgebein hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann. 6. Ein die Aufklärungspflicht auslösender Wissensvorsprung der finanzierenden Bank in Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufe oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so daß es sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen.
    BGH
    19.12.2006
  7. XI ZR 56/05 - Aufklärungspflicht der Bank über Rückvergütungen aus jährlichen Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschlägen auf Fondsanteile; Kapitalanlageberatung
    Leitsatz: Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muß sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
    BGH
    19.12.2006
  8. 65 S 199/06 - Beweislast für erforderlichen Vorwegabzug; Betriebskostennachforderung; Heizkostennachforderung; Kürzungsrecht; Kaution
    Leitsatz: 1. Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß wegen nicht unerheblicher Mehrkosten für den Wohnraummieter ein Vorwegabzug der auf die Gewerberaummieter entfallenden Betriebskosten für Mischobjekte erforderlich ist. 2. Unterläßt der Vermieter die Ermittlung des Verbrauchs an Heizkosten, kann der Mieter die auf ihn entfallenden Kosten um 15 % kürzen. 3. Die Aufrechnung des Mieters mit seinem Kautionsrückzahlungsanspruch greift nicht durch, wenn der Vermieter seinerseits bereits wirksam mit Gegenansprüchen gegen die Kaution aufgerechnet hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    19.12.2006
  9. VIII ZB 49/06 - Streitverkündung gegen Sachverständigen wegen fehlerhafter Gutachterleistungen
    Leitsatz: Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214).
    BGH
    19.12.2006
  10. VIII ZR 227/04 - Beschwerdewert; Erledigungserklärung; Feststellung der Erledigung; Kosten
    Leitsatz: Nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der Summe der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    19.12.2006