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Suchergebnis Urteilssuche (9 Urteile)

  1. V ZR 125/15 - Ermächtigung für Unterlassungsklage gegen Störer
    Leitsatz: Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen. 
    BGH
    10.06.2016
  2. 18 S 295/15 - Mieterhöhungsverlangen, Verwendung des Berliner Mietspiegels 2015 als einfachen Mietspiegel
    Leitsatz: Unabhängig davon, ob der Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert i. S. d. § 555d BGB ist, kann er als einfacher Mietspiegel nach § 555c BGB herangezogen werden, um die ortsübliche Vergleichsmiete im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu ermitteln (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015 - 67 S 120/15, GE 2015, 971). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.04.2016
  3. V ZR 12/19 - Giebelmauer nach Grundstücksteilung als gemeinschaftliche Grenzeinrichtung, Beeinträchtigung einer Giebelwand nach Brand
    Leitsatz: Wird ein Grundstück so geteilt, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten angebaut ist, auf der neuen Grundstücksgrenze steht, wird die Mauer hierdurch im Zweifel eine gemeinschaftliche Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB. Brennt ein an eine gemeinsame Giebelmauer (Nachbarwand) angebautes Gebäude ab, so dass die Mauer freigelegt und in ihrer Funktionstüchtigkeit als Abschlusswand des Nachbargebäudes beeinträchtigt wird, hat der Nachbar einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 analog i.V.m. § 922 Satz 3 BGB gegen den Eigentümer des von dem Brand betroffenen Grundstücks auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Nachbarwand. Ob und gegebenenfalls in welchem Maß die Wand zu dämmen ist, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang sie vor ihrer Freilegung (auch) die Funktion hatte, das Nachbargebäude vor Wärmeverlust zu schützen; dies ist nach den konkreten Umständen bei der Errichtung der Wand bzw. der Teilung des Grundstücks zu beurteilen oder gegebenenfalls nach dem Zustand, den die Wand aufgrund einer gemeinschaftlichen Ertüchtigung durch die Nachbarn zuletzt aufwies. Der Anspruch des Nachbarn aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 analog i.V.m. § 922 Satz 3 BGB auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der durch einen Brand freigelegten gemeinsamen Giebelwand ist kein Ersatzanspruch i.S.v. § 86 Abs. 1 VVG; er geht nicht auf die Gebäudeversicherung des Nachbarn über, wenn diese den durch den Brand an seinem Gebäude entstandenen Schaden reguliert.
    BGH
    22.01.2021
  4. V ZR 19/16 - Abweisung einer Vidikationsklage im Vorprozess, Eigentumsverschaffungsanspruch, gewillkürte Prozessstandschaft, Schadensersatz, sog. dolo-petit-Einwand
    Leitsatz: ...vom 5. Dezember 1975 - I ZR 122/74, WM 1976...
    BGH
    29.09.2017
  5. V ZB 19/18 - Keine Kostenentscheidung bei Einstellungsantrag in der Teilungsversteigerung
    Leitsatz: Bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines Miteigentümers im laufenden Teilungsversteigerungsverfahren ergeht, ebenso wie bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag des Schuldners im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren, keine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO.
    BGH
    10.01.2019
  6. VIII ZR 52/20 - Geltendmachung von GbR-Forderung, Rückforderung von Betriebskostenvor-schüssen
    Leitsatz: ...ZR 95/61, BGHZ 39, 14, 15 f.; vom 18...
    BGH
    07.07.2021
  7. IX ZR 29/11 - Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Mietrückzahlungsansprüche gegenüber altem Vermieter wirkt gegen Erwerber
    Leitsatz: Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.
    BGH
    23.02.2012
  8. I-24 U 159/17 - Schriftform, kirchenrechtliche Bestimmungen, Vertrag mit Kirchengemeinde, öffentlich-rechtliche Körperschaften
    Leitsatz: Für die Wirksamkeit eines mit einer evangelischen Kirchengemeinde geschlossenen Vertrages (hier: Vertrag über Projektentwicklung/Projektsteuerung) ist die Einhaltung der in den kirchenrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Schriftform erforderlich. Die formwirksame Genehmigung eines formlos geschlossenen und damit schwebend unwirksamen Vertrages bedarf entgegen § 182 Abs. 2 BGB der Einhaltung der Formvorschriften. Hier gilt nichts anderes als bei genehmigungsbedürftigem Handeln anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
    OLG Düsseldorf
    20.06.2018
  9. 8 U 1144/20 - Rückforderung von Miete nach Wegfall der Preisgebundenheit
    Leitsatz: 1. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, die zuletzt geschuldete Kostenmiete als Ausgangsmiete für die nunmehr preisfreie Wohnung zu entrichten (im Anschluss an BGH NJW 2011, 145).2. Dem Mieter steht nach rückwirkendem Wegfall der Sozialbindung ein Anspruch auf Rückforderung der Miete zu, soweit die Mietzahlungen die ortsübliche Miete übersteigen.
    KG
    08.05.2023