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Urteil Keine Kostenentscheidung bei Einstellungsantrag in der Teilungsversteigerung
Schlagworte
Keine Kostenentscheidung bei Einstellungsantrag in der Teilungsversteigerung
Leitsatz
Bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines Miteigentümers im laufenden Teilungsversteigerungsverfahren ergeht, ebenso wie bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag des Schuldners im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren, keine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO.
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