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Urteil Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Mietrückzahlungsansprüche gegenüber altem Vermieter wirkt gegen Erwerber


Schlagworte

Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Mietrückzahlungsansprüche gegenüber altem Vermieter wirkt gegen Erwerber

Leitsatz

Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.

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