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Suchergebnis Urteilssuche (741 - 750 von 857)

  1. BVerwG 3 B 11.10 - Aufstiegsschäden keine berufliche Benachteiligung
    Leitsatz: Maßnahmen der DDR, durch die einem Einstellungsbewerber der Zugang zu einer neuen berufsadäquaten Tätigkeit verwehrt worden ist, sind als so genannte Aufstiegsschäden einzuordnen und stellen keine berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG dar.
    BVerwG
    25.08.2010
  2. BVerwG 8 B 27.10 - Schädigung durch vorgeschobenen Enteignungszweck; unlautere Machenschaft; Beweislast; Beweiserleichterung; Baulandenteignung; Beweisantrag; Zeugenvernehmung
    Leitsatz: 1. Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG schließt Fallgestaltungen ein, bei denen die staatlichen Organe der DDR ein den gesetzlichen Bestimmungen der DDR grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben haben, um in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erhalten. 2. Für das Vorliegen eines solchen Schädigungstatbestandes ist diejenige Partei beweispflichtig, die daraus für sie günstige Rechtsfolgen herleitet. 3. Die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung einer Beweisanregung ist durch einen allein schriftsätzlich gestellten Beweisantrag nur dann rechtswidrig, wenn sich dem Gericht namentlich im Hinblick auf die angeregte Beweiserhebung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.08.2010
  3. BVerwG 8 B 1.10 - Liquiditätskredit als vorhergehende Verbindlichkeit fremder privater Gläubiger; Erheblichkeit zu Unrecht nicht berücksichtigten Vorbringens
    Leitsatz: 1. Von der öffentlichen Hand verbürgte Liquiditätskredite zugunsten von Verfügungsberechtigten sind „vorgehende Verbindlichkeiten fremder privater Gläubiger" im Sinne von § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG. 2. Für die Frage der Erheblichkeit eines angeblich zu Unrecht nicht berücksichtigten Vorbringens kommt es auf die materiell-rechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz an. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.08.2010
  4. BVerwG 8 B 24.10 - Widerlegung der Vermutung des Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens; Bruchteilsrestitution; ergänzende Singularrestitution; Zurechnungszusammen­hang; GAGFAH
    Leitsatz: 1. Für die zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG entscheidungserhebliche Frage, ob der Erwerb des Grundstücks 1937 nicht mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde, kommt es allein darauf an, ob eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage nach der Schädigung der Beteiligung stattgefunden hatte, die nicht mehr aus dem ursprünglichen Vermögen herzuleiten ist und damit eine Zurechnung zu den ursprünglichen Mitteln ausschließt. Auch eine Verdoppelung des Grundkapitals kann eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage darstellen. 2. Die richterliche Tatsachen- und Beweiswürdigung ist dem materiellen Recht zuzurechnen. Nur eine denkfehlerhafte Indizienbeweiswürdigung vermag insoweit einen Verfahrensfehler zu begründen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    18.08.2010
  5. BVerwG 8 C 39.09 - Beteiligung der Verfügungsberechtigten; Anhörungsverfahren; Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheids; Rücknahmefrist
    Leitsatz: Die Pflicht zur Beteiligung des Verfügungsberechtigten gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 VermG gilt auch im Verfahren zur Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides. Sie hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die beabsichtigte Entscheidung in Rechte des Verfügungsberechtigten eingreift.
    BVerwG
    18.08.2010
  6. BVerwG 8 B 42.10 - Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten; Überzeugungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
    Leitsatz: 1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. 2. Die Prüfung der Überschuldung wird erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender oder unmittelbar bevorstehender Verbindlichkeiten abweicht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.08.2010
  7. BVerwG 8 B 125.09 - Ergänzende Einzelrestitution; Maßgeblichkeit des Schädigungspunktes für Höhe einzuräumenden Bruchteilseigentums; Aktienerwerb nach Anteilsentziehung; Teilbestandskraft; Verfahrensmangel; Sachurteilsvoraussetzungen für Klageerweiterung; Beiladung des Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: 1. Nach der Anteilsentziehung von dem Unternehmen angeschaffte Aktien führen nicht dazu, dass sich die Höhe des Bruchteilseigentums steigert. 2. Sowohl bei einer Klageänderung (§ 91 VwGO) als auch bei einer Klageerweiterung (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO) müssen die Sachurteilsvoraussetzungen auch hinsichtlich des erweiterten Teils der Klage vorliegen und von Amts wegen geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist. 3. Der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte kann einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung grundsätzlich nicht mehr in Frage stellen, so dass er ein rechtliches Interesse an einer Beiladung bereits im Verfahren über die Feststellung der Berechtigung hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.07.2010
  8. BVerwG 8 B 105.09 - Berechtigter der Bruchteilsrestitution und einer Unternehmensschädigung; Widerlegbarkeit der Verfolgungsvermutung; rechtliches Gehör; Angemessenheit des Kaufpreises bei verfolgungsbedingter Veräußerung
    Leitsatz: 1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG ist Berechtigter im Sinne des Satzes 4 der geschädigte Gesellschafter und nicht das in § 6 Abs. 1 a VermG bezeichnete Unternehmen. Eine Einschränkung dahin gehend, dass Gesellschafter im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein können, oder dahin gehend, dass nach § 6 Abs. 1 a VermG wieder aufgelebte Gesellschaften nicht als berechtigte Gesellschafter in Betracht kämen, lässt sich der Vorschrift nicht entnehmen. 2. Nach § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO dürfe die Beurteilung, ob der Betroffene zu dem Personenkreis der Kollektivverfolgten „gehörte", allein auf Erkenntnisse und Erkenntnismittel gestützt werden, die zur Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus zur Verfügung standen. Hierbei kommt es - anders als für die Frage, ob der Betroffene als dem Personenkreis zugehörig behandelt wurde - nicht auf den damaligen (subjektiven) Kenntnisstand von Personen oder bestimmten Stellen an. 3. Die Angemessenheit des Kaufpreises gemäß § 1 Abs. 6 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 REAO ist bei einer Aktienbeteiligung nicht stets nach dem im Börsenkurs ausgedrückten Marktwert für eine einzelne Aktie zu beurteilen. 4. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    29.07.2010
  9. BVerwG 8 B 10.10 - Wertausgleich für die von dem Zweitgeschädigten gemachten Aufwendungen; rechtliches Gehör
    Leitsatz: 1. Art. 27 der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 ist auf einen Wertausgleich in Bezug auf die vom Zweitgeschädigten an dem betreffenden Vermögensgegenstand gemachten Aufwendungen nicht analog anwendbar. 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird regelmäßig verletzt, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Einräumung oder Verlängerung einer Äußerungsfrist gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor diesen Antrag beschieden zu haben. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    29.07.2010
  10. BVerwG 8 B 4.10 - Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheides
    Leitsatz: 1. Die grundsätzlich bestehende Bindung an die Feststellungen eines Rehabilitierungsbescheides wirkt nicht zu Lasten eines Verfügungsberechtigten, der am Rehabilitierungsverfahren nicht beteiligt war. 2. Das gilt auch für den Fall einer strafrechtlichen Rehabilitierung. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    15.07.2010