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Urteil Beteiligung der Verfügungsberechtigten
Schlagworte
Beteiligung der Verfügungsberechtigten; Anhörungsverfahren; Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheids; Rücknahmefrist
Leitsatz
Die Pflicht zur Beteiligung des Verfügungsberechtigten gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 VermG gilt auch im Verfahren zur Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides. Sie hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die beabsichtigte Entscheidung in Rechte des Verfügungsberechtigten eingreift.
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