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Urteil Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheides
Schlagworte
Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheides
Leitsätze
1. Die grundsätzlich bestehende Bindung an die Feststellungen eines Rehabilitierungsbescheides wirkt nicht zu Lasten eines Verfügungsberechtigten, der am Rehabilitierungsverfahren nicht beteiligt war.
2. Das gilt auch für den Fall einer strafrechtlichen Rehabilitierung.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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