Urteil Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten
Schlagworte
Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten; Überzeugungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
Leitsätze
1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten.
2. Die Prüfung der Überschuldung wird erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender oder unmittelbar bevorstehender Verbindlichkeiten abweicht.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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