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Suchergebnis Urteilssuche (681 - 690 von 857)
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15 C 95/10 - AGB-Recht und „AltmietverträgeLeitsatz: Formularmäßige Regelungen in Altverträgen unterliegen der Wirksamkeitskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln15.06.2010
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105 C 6/10 - Nachweis des erfolgten Winterdienstes als Bedingung für Betriebskostenumlage; Wirtschaftlichkeitsgebot; Hauswart; wöchentliche HausreinigungLeitsatz: 1. Die Umlage der Kosten des Winterdienstes verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn der Vermieter nicht darlegt, welche Tätigkeiten die damit beauftragte Firma tatsächlich ausgeführt hat. 2. Kosten für eine wöchentliche Reinigung eines 5‑Familien‑Hauses in Höhe von 862,08 € entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. (Leitsätze der Redaktion)AG Lichtenberg09.06.2010
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22a C 308/09 - Kein Anspruch auf Parabolantenne bei möglichem Programmempfang über InternetLeitsatz: Der Vermieter kann Entfernung einer an der Fassade des Gebäudes angebrachten Parabolantenne verlangen, wenn der Mieter zusätzliche Fernsehprogramme auch über das Internet empfangen kann. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding20.05.2010
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6 C 29/10 - Abzug nicht umlagefähiger Instandhaltungskosten von den Haus¬warts¬kosten; Auswechseln von Glühbirnen; Umlage von HeizkostenLeitsatz: 1. Zu den nicht als Hauswartskosten umlagefähigen Instandsetzungskosten gehören auch diejenigen für das Auswechseln von Glühbirnen und sonstige Kleinreparaturen. 2. Von den in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung angegebenen (höheren) Brennstoffkosten sind nur diejenigen umlagefähig, die sich aus der Aufteilung in Heiz- und Warmwasserkosten ergeben. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick19.05.2010
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104a C 557/09 - Anrechnung der Grundfläche von Balkonen bis zur Hälfte bei der WohnflächenermittlungLeitsatz: Bei vor dem 1. Januar 2004 angemieteten Wohnungen in Berlin sind für die Ermittlung einer im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche Balkonflächen bis zur Hälfte anzurechnen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg19.05.2010
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70 C 14/10 WEG - Ungenehmigte Parabolantenne; Satellitenschüssel; Grundeigentum; Gemeinschaftseigentum; bauliche Änderungen; Fernsehversorgung über Internet oder Breitbandkabel; KabelfernsehenLeitsatz: Eine ungenehmigte Parabolantenne auf einem Balkon des Wohnungseigentümers ist zu beseitigen; im Prozess ist nicht zu prüfen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur Anbringung besteht. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln17.05.2010
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15 C 314/09 - Prozessführungsbefugnis für Kautionsrückzahlung bei Mehrheit von Mietern; Hinterlegung der Kaution im eigenen NamenLeitsatz: Bei einer Mehrheit von Mietern kann nach Beendigung des Mietverhältnisses ein einzelner Mieter nicht im eigenen Namen Hinterlegung der Kaution verlangen. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick12.05.2010
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22b C 224/09 - Mieterhöhungsverlangen; Sondermerkmal „Bad mit WC ohne Fenster“; Berliner Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; schlechter Wohnungszuschnitt; stellbare Waschmaschine; nicht allein nutzbarer KellerLeitsatz: 1. Das innenliegende Bad, das durch ein Fenster oberhalb des neben dem Badezimmer liegenden Abstellraums mit abgehängter Decke belüftet werden kann, ist kein „Bad mit WC ohne Fenster" . 2. Die Wohnung mit zwei direkt miteinander verbundenen Zimmern im Seitenflügel, die nur durch das Wohnzimmer betreten werden können, ist schlecht geschnitten, weil sie mehr als ein gefangenes Zimmer aufweist. 3. Eine Waschmaschine ist auch dann in der Küche stellbar, wenn für sie an den 4 m langen Längswänden Platz ist. 4. Der als Durchgang dienende Keller ist kein für den Mieter allein nutzbarer Abstellraum. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding10.05.2010
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15 C 241/09 - Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeiten gegenüber MitmieterLeitsatz: Das Bedrohen eines Mitmieters mit einem Schlagring rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, selbst wenn der Mieter hierbei unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. (Leitsatz der Einsenderin)AG Tempelhof-Kreuzberg06.05.2010
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6 C 442/09 - Orientierungshilfe; Müllstandsfläche; WohnumfeldLeitsatz: 1. Für das wohnwerterhöhende Merkmal „sichtbegrenzende Müllstandsfläche" reicht eine hüfthohe Hecke aus. 2. Ein „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld" erfordert eine aufwendige Gestaltung der Wege oder Sitzflächen. (Leitsätze der Redaktion)AG Lichtenberg04.05.2010