« zurück zur Suche
Urteil Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeiten gegenüber Mitmieter
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeiten gegenüber Mitmieter
Leitsatz
Das Bedrohen eines Mitmieters mit einem Schlagring rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, selbst wenn der Mieter hierbei unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.
(Leitsatz der Einsenderin)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat