« zurück zur Suche

Urteil Abzug nicht umlagefähiger Instandhaltungskosten von den Haus¬warts¬kosten


Schlagworte

Abzug nicht umlagefähiger Instandhaltungskosten von den Haus¬warts¬kosten; Auswechseln von Glühbirnen; Umlage von Heizkosten

Leitsätze

1. Zu den nicht als Hauswartskosten umlagefähigen Instandsetzungskosten gehören auch diejenigen für das Auswechseln von Glühbirnen und sonstige Kleinreparaturen.

2. Von den in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung angegebenen (höheren) Brennstoffkosten sind nur diejenigen umlagefähig, die sich aus der Aufteilung in Heiz- und Warmwasserkosten ergeben.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.