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Suchergebnis Urteilssuche (261 - 270 von 649)

  1. IX ZR 416/00 - Unrichtige Auskunft durch Steuerberater
    Leitsatz: Zur Schadensberechnung bei Haftung des Steuerberaters wegen der Aufdeckung stiller Reserven durch Verkauf von Gewerbeerwartungsland (Abgrenzung zu BGH WM 2004, 475).
    BGH
    20.01.2005
  2. V ZB 35/04 - Sittenwidrigkeit, Nichtigkeit des Verkaufs von Grundstücken, Grundbuchberichtigungsanspruch, Restitution
    Leitsatz: 1. Die Geltendmachung der generellen Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit des Verkaufs von Grundstücken, die der Errichtung der Mauer dienen sollten, kann im Zivilrechtsweg als Grundbuchberichtigungsanspruch geltend gemacht werden; dem steht auch nicht § 7 des Mauergesetzes entgegen. 2. Das VermG stellt keine den Zivilrechtsweg verdrängende abschließende Regelung dar, wenn der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund in keiner Beziehung zu etwaigen Restitutionsgründen steht.
    BGH
    20.01.2005
  3. V ZB 37/04 - Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht; Prozesskostenhilfeverfahren; Rechtsbeschwerde
    Leitsatz: 1. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren kommt nicht in Betracht, um offene Rechtsfragen zu klären, die ihre Grundlage außerhalb des Verfahrensrechts oder der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Gewährung von Prozeßkostenhilfe finden. 2. Der Rechtsweg zu den Zivilgerichten ist ausgeschlossen, soweit das Vermögensgesetz die Rückübertragung von aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen verlorenem Vermögen regelt; das gilt auch dann, wenn die für die Anmeldung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz bestimmte Frist bereits verstrichen ist.
    BGH
    20.01.2005
  4. VIII ZR 114/04 - Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen bei Rückgabe der Mietsache; Schadensersatz; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.
    BGH
    19.01.2005
  5. VIII ZR 116/04 - Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Jahresfrist (falscher Umlageschlüssel)
    Leitsatz: Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zur Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten wird mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es für die Einhaltung der Frist nicht an. Weicht der in der Abrechnung verwendete und angegebene Umlageschlüssel (Abrechnung nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Mietsache zur Gesamtfläche des Hauses) von der im Mietvertrag vereinbarten (Miteigentumsanteile) ab, liegt ein inhaltlicher Fehler und kein formeller Mangel der Abrechnung vor. Eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters ist nach Ablauf der Abrechnungsfrist ausgeschlossen. Der Vermieter kann betragsmäßig nur den Betrag (nach-) fordern, der sich aus der fristgemäßen Betriebskostenabrechnung ergibt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    19.01.2005
  6. V ZR 113/04 - Kein Schadensersatz auf ein Nutzungsrecht für Stellplatz
    Leitsatz: 1. Ein Kaufvertrag, wonach der bisherige Alleineigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz überträgt, ist nicht auf eine unmögliche Leistung gerichtet, da ein Beschluß der Miteigentümer jederzeit gefaßt werden kann. 2. Der Schadensersatzanspruch des Käufers setzt Verzug und Nachfristsetzung voraus. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    14.01.2005
  7. V ZR 139/04 - Kaufvertrag, Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: a) Ein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages kann nicht mit dem Antrag auf Verurteilung zum Abschluß eines Kaufvertrags, sondern nur in der Weise durchgesetzt werden, daß der Gläubiger den Schuldner auf Annahme eines vom ihm selbst zuvor formgerecht erklärten Angebots oder auf Abgabe eines solchen, von dem Gläubiger später anzunehmenden, Angebots in Anspruch nimmt. b) Eine Klage auf Abgabe oder Annahme eines Angebots ist zur Verfolgung von Ankaufsansprüchen nach § 61 SachenRBerG nicht zu-lässig; hierfür stehen nur die Klage nach § 108 SachenRBerG einerseits und nach §§ 104 bis 107 SachenRBerG andererseits zur Verfügung. c) In dem Verfahren nach § 108 SachenRBerG kann weder über die anzukaufende Fläche noch über den anzusetzenden Kaufpreis oder die Verpflichtung des Nutzers, dem Eigentümer ein Wege- oder Leitungsrecht einzuräumen, entschieden werden. Der Notar hat nach entsprechender Aufklärung in den notariellen Vermittlungsvorschlag auch einen Regelungsvorschlag zu der anzukaufenden Fläche, zu dem Preis und eine Verpflichtung zu der Bestellung eines Wege- oder Leitungsrechts aufzunehmen (Fortführung von Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, ZOV 2001, 238 = VIZ 2001, 503, 505; Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 239/00, ZOV 2001, 237 = NJW 2001, 3053, 3054). d) Eine Bereinigungslage kann nicht bei jeder baulichen Nutzung angenommen werden, bei der die nach dem Recht der DDR mögliche dingliche oder vergleichbare Absicherung versäumt wurde, sondern nur, wenn die faktische Nutzung des fremden Grundstücks nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. e) Die erforderliche Billigung staatlicher Stellen der DDR muß nicht vor oder im Zusammenhang mit der Vornahme der Errichtung des Gebäudes oder Bauwerks, sondern kann auch nachträglich erfolgt sein. f) Kaufgegenstand i. S. v. § 65 SachenRBerG ist der im Grundbuch als einzelnes Grundstück eingetragene Teil der Erdoberfläche. Maßgeblich ist nicht der Zuschnitt bei Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 1994, sondern der Zuschnitt bei Inkrafttreten des Art. 233 § 2 a EGBGB am 22. Juli 1992. g) Eine Restfläche ist im Sinne von § 27 Abs. 1 SachenRBerG nur dann nicht wirtschaftlich nutzbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung von § 27 Abs. 3 SachenRBerG keinen Zuweg hat.
    BGH
    14.01.2005
  8. IX ZR 33/04 - Verjährung für Insolvenzanfechtung
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO berechnet sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB auch dann, wenn das Insolvenzverfahren um 0.00 Uhr eines bestimmten Tages eröffnet worden ist.
    BGH
    13.01.2005
  9. III ZR 265/03 - Zuständigkeitsregelung in Schiedsvereinbarung; Kompetenz für Schiedsgericht
    Leitsatz: a) Den Parteien der Schiedsvereinbarung ist es nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes verwehrt, eine Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts zu begründen mit der Folge, daß dessen Zuständigkeitsbeurteilung die staatlichen Gerichte bindet. b) Aufgrund einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel ist das staatliche Gericht nicht gehalten, vor einer Entscheidung über die Schiedseinrede die Zuständigkeitsentscheidung des Schiedsgerichts (§ 1040 Abs. 1 Satz 1 ZPO) abzuwarten. c) Eine Schiedsabrede, an der ein Verbraucher beteiligt ist, kann durch formularmäßigen Schiedsvertrag getroffen werden, sofern die Formerfordernisse des § 1031 Abs. 5 ZPO erfüllt sind. Es ist nicht erforderlich, daß auf seiten des Verwenders ein besonderes Bedürfnis an der Einsetzung des Schiedsgerichts besteht.
    BGH
    13.01.2005
  10. XI ZR 272/03 - Treuhändervollmacht bei Steuersparmodell; Treuhändervollmacht bei Schrottimmobilie
    Leitsatz: a) Im Jahre 1993 konnte die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht auch nicht in Fällen kennen, in denen die Vollmacht eine Ermächtigung zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden enthielt (Fortführung BGHZ 145, 265). b) Nach der bis 30. April 1993 gültigen Fassung des § 4 VerbrKrG besteht bei einer sogenannten unechten Abschnittsfinanzierung keine Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrags aller vom Verbraucher zu erbringenden Leistungen (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 8. Juni 2004 - XI ZR 150/03, WM 2004, 1542 und vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306).
    BGH
    11.01.2005