« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 884)
Sortierung:
-
2 AR 24/08 - Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnis; Herausgabeklage; Nutzungsentschädigung; Streitwertgrenze; RäumungLeitsatz: 1. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum handelt, für das das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Sachvortrag des Klägers. 2. Auch bei einer ausschließlich auf Eigentum gestützten Klage auf Herausgabe oder Nutzungsentschädigung gilt jedenfalls dann nichts anderes, wenn der Beklagte das Bestehen eines Mietverhältnisses nicht schlüssig vorträgt. (Leitsätze der Redaktion)KG22.05.2008
-
8 U 205/07 - Unwirksamkeit der Klausel über "regelmäßige" Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen; starrer FristenplanLeitsatz: Die Klausel im Formularmietvertrag "Die Schönheitsreparaturen werden regelmäßig in folgenden Zeiträumen erforderlich ..." ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.KG22.05.2008
-
I-24 U 161/07 - Kein Winterdienst des Vermieters auf vermieteten Stellplatz; Parkplatz; Schneefegen; Schneeräumen; Verkehrssicherungspflicht; Glatteis; StreupflichtLeitsatz: Der Mieter eines Pkw-Stellplatzes hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Winterdienst des Vermieters.OLG Düsseldorf19.05.2008
-
3 W 69/07 - Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters; Forderungsabtretung; Tilgung möglicher Mietverpflichtungen; Abtretung von Forderungen; Zwangsverwaltung; Bestätigung des AnnahmewillensLeitsatz: 1. Bei Anträgen zu Verträgen, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, sind an die Betätigung des Annahmewillens (§ 151 BGB) geringe Anforderungen zu stellen. 2. Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen genügt für die Bestätigung eines Annahmewillens i.S. des § 151 BGB, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, juris Tz. 15 = NJW 2000, 276). 3. Zur Auslegung (§§ 133, 157 BGB) einer Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines lnsolvenzverwalters, die dieser vorsorglich und erfüllungshalber zur Tilgung möglicher Mietverpflichtungen anbietet. (Nichtamtliche Leitsätze)OLG Brandenburg14.05.2008
-
8 W 33/08 - Kein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf die Mietkaution; MietbürgschaftLeitsatz: Der Mieter kann auch dann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung dem Vermieter untersagen lassen, sich den Mietbürgschaftsbetrag von der Bank auszahlen zu lassen, wenn die Forderung, für die sie verwendet werden soll, zwischen den Parteien streitig ist. (Leitsatz der Redaktion)KG08.05.2008
-
22 U 24/08 - Großflächiges "Scratching" auf Schaufensterscheiben als MietmangelLeitsatz: Großflächige "Scratchings" auf mehreren Schaufensterscheiben eines Ladengeschäfts können auch dann einen Mangel der Mietsache begründen, wenn die Kratzer den Lichteinlass noch nicht vollständig verhindern. (Leitsatz der Redaktion)KG08.05.2008
-
I-10 U 11/08 - Keine Verrechnung gegen anderweitige Bestimmung des Mieters; keine Verpflichtung zur vorfristigen BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Eine vom Mieter veranlasste Zahlung mit dem Zusatz "Miete 4-12/2005" beinhaltet eine Leistungsbestimmung i. S. v. § 367 Abs. 2 BGB. 2. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag "Der Vermieter kann Zahlungen nach seiner Wahl zunächst auf die bisherigen Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten Rückstände verrechnen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter eine anderweitige Bestimmung getroffen hat" ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. 3. Zinsen und Kosten sind kein Mietzins i. S. des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB. 4. Der gewerbliche Vermieter ist bei vorzeitigem Auszug nicht zu einer Teilabrechnung über die Nebenkosten verpflichtet.OLG Düsseldorf08.05.2008
-
I-10 U 8/08 - Begriff der Schönheitsreparaturen in der Gewerberaummiete; Austausch PVC-Bodenbelag in Gewerbemiete; vertragsgemäßer Gebrauch einer Lagerhalle; Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen mangels Abrechnung; formularvertragliches Aufrechnungsverbot; Teppichboden; Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs; Rückzahlung der NebenkostenvorauszahlungenLeitsatz: 1. Zur Frage, ob der Austausch eines PVC-Bodenbelags zu den vom gewerblichen Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen zählt. 2. Ist eine Lagerhalle zum Betrieb einer Kfz-Instandsetzung vermietet, sind hierdurch verursachte Verschmutzungen und mechanische Beschädigungen des vorhandenen PVC-Bodenbelags Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs, so dass der Mieter dem Vermieter bei fehlender Vereinbarung nicht gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz haftet. 3. Hat der gewerbliche Vermieter nahezu dreieinhalb Jahre seit Beendigung des mehrjährigen Mietverhältnisses keine den Anforderungen des § 259 BGB entsprechenden Nebenkostenabrechnungen vorgelegt, kann der Mieter sämtliche während der Mietzeit geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen (Anschluss an BGH, WuM 2005, 337 = GE 12005, 543 = ZMR 2005, 439). 4. Ein formularvertragliches Aufrechnungsverbot steht der Aufrechnung des Mieters nicht entgegen, wenn die den Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen begründenden Tatsachen unstreitig sind.OLG Düsseldorf08.05.2008
-
I-24 U 189/07 - Eigentumsübertragung von Mietereinbauten; Mieterinvestition; Rückbau; Abriss; Aufbauten; Wegnahmerecht des Mieters; fehlende Absprachen über einen Eigentumsübergang von Mieterbauten; Rückbauverpflichtung des (Nach-) MietersLeitsatz: Verzichtet der Vermieter bei einem Mieterwechsel auf den Abriss der vom Mieter errichteten Gebäude (hier: Tankstellenaufbauten) und macht der Mieter auch von seinem Wegnahmerecht keinen Gebrauch, kann eine Eigentumsübertragung auf den Vermieter vorliegen, wenn der Nachmieter an den Absprachen nicht beteiligt wird.OLG Düsseldorf06.05.2008
-
I-24 U 188/07 - Übernahme eines Mietvertrages durch Nachmieter, Mietausfallschaden, KündigungsfristLeitsatz: 1. Für die „Übernahme“ eines Mietvertrages durch einen Nachmieter bedarf es eindeutiger schriftlicher Erklärungen von Vermieter und Nachmieter, wenn die Beurkundung des „neuen“ Mietvertrages gewollt ist. 2. Zu den Voraussetzungen eines „unternehmensbezogenen“ Mietvertrages. 3. Im Falle eines formfehlerhaften Mietvertrages steht dem Vermieter nach vom Mieter provozierter fristloser Kündigung ein Mietausfallschaden nur bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.OLG Düsseldorf06.05.2008