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Urteil Übernahme eines Mietvertrages durch Nachmieter, Mietausfallschaden, Kündigungsfrist


Schlagworte

Übernahme eines Mietvertrages durch Nachmieter, Mietausfallschaden, Kündigungsfrist

Leitsätze

1. Für die „Übernahme“ eines Mietvertrages durch einen Nachmieter bedarf es eindeutiger schriftlicher Erklärungen von Vermieter und Nachmieter, wenn die Beurkundung des „neuen“ Mietvertrages gewollt ist.

2. Zu den Voraussetzungen eines „unternehmensbezogenen“ Mietvertrages.

3. Im Falle eines formfehlerhaften Mietvertrages steht dem Vermieter nach vom Mieter provozierter fristloser Kündigung ein Mietausfallschaden nur bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.

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