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Urteil Großflächiges "Scratching" auf Schaufensterscheiben als Mietmangel
Schlagworte
Großflächiges "Scratching" auf Schaufensterscheiben als Mietmangel
Leitsatz
Großflächige "Scratchings" auf mehreren Schaufensterscheiben eines Ladengeschäfts können auch dann einen Mangel der Mietsache begründen, wenn die Kratzer den Lichteinlass noch nicht vollständig verhindern.
(Leitsatz der Redaktion)
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