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  1. VG 16 A 78.06 - Wohnungsbauförderung; Aufwendungszuschüsse; Bewilligungsbescheid; Insolvenz des Fördernehmers; Kündigung der Fremddarlehen; Widerruf der Bewilligung bei Insolvenz; Zustellungsmängel; fehlendes Widerspruchsverfahren; rügelose Einlassung; Zweckverfehlung; Gewährung der Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen; (noch) kein Erlöschen der Mietpreisbindungen; fortwährende Überlassung an sozial berechtigte Mieter
    Leitsatz: Der Fördergeber im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist zum Widerruf der bewilligten Aufwendungszuschüsse berechtigt, wenn der Fördernehmer insolvent wird und die Fremddarlehen, zu deren Tilgung die Aufwendungszuschüsse beitragen sollen, gekündigt und fällig gestellt werden.
    VG Berlin
    13.03.2008
  2. 22 A 177.05 - Geltungsbereich des Vermögensgesetzes; hypothekarisch gesicherte Forderungen an außerhalb des Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes belegenen Grundstücken; Anrechnung des Bilanzpostens "Amortisationskonten"; fristgerechte Klageerhebung
    Leitsatz: 1. Wird nach Ablauf der einmonatigen Klagefrist in einem weiteren, späteren Schriftsatz der in der fristgerecht eingereichten Klage bezifferte Klageantrag erhöht, so ist die Klage insoweit unzulässig. 2. Der Ansatz der als Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Hypotheken, Rentenbankkreditanstalt‑Hypotheken und Kommunaldarlehen ist nicht deshalb zu kürzen, weil ein Teil der bilanzierten Hypotheken auf Grundstücken lastete, die außerhalb des Geltungsbereiches des Vermögensgesetzes belegen sind. 3. Steht nicht eindeutig fest, ob zum Unternehmen gehörige Grundstücke im Beitrittsgebiet belegen waren, so obliegt den Antragstellern der Nachweis für die Belegenheit dieser Liegenschaften im Geltungsbereich des Vermögensgesetzes. 4. Die Bilanzposition "Amortisationskonten" ist in voller Höhe bei den Schulden eines Unternehmens anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    12.03.2008
  3. VG 29 A 183.07 - Ausgleichsleistung; Anteilsgegner; Beteiligungen; Entschädigungserfüllung; Rückversicherung
    Leitsatz: § 4 Abs. 1 der Konzernverordnung war nicht i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG vorgesehen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    18.09.2008
  4. VG 29 A 20.08 - Rückübertragung von ehemaligem Vermögen des FDGB
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Rückübertragung von ehemaligem Vermögen einer Massenorganisation unterfällt nicht den Regelungen der Art. 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1 Satz 7 EV i.V.m. § 11 Abs. 1 VZOG. 2. Für die Entscheidung über Ansprüche nach § 20 b Abs. 3 PartG-DDR n. F., aber auch nach der sog. Maßgabenregelung zum Einigungsvertrag (vom 31. August 1990, BGBl. II S. 1150) ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - BVS -, nicht das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) als Funktionsnachfolger der Präsidentin der Treuhandanstalt zuständig. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    06.03.2008
  5. VG 29 A 260.07 - Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes; Zwangsverkauf eines Unternehmens mit anschließender Verbringung in das Beitrittsgebiet und dortiger erneuter besatzungshoheitlicher Enteignung; Quorum; Erreichen des Quorums; Unternehmensschädigung; Anteilsschädigung; Gebietsbezogenheit von NS-Verfolgungsmaßnahmen
    Leitsatz: Das Vermögensgesetz ist auch anwendbar, wenn ein aus rassischen Gründen 1936 in Frankfurt am Main entzogenes Vermögen vom Ariseur nach Potsdam verbracht worden ist und dort 1948 erneut besatzungshoheitlich enteignet worden ist.
    VG Berlin
    24.01.2008
  6. VG 29 A 265.07 - Gestreckter Schädigungstatbestand steckengebliebener Selbstliquidation; Ersatzeinheitswert; Einheitswert; Unternehmensrestitution; Singularrestitution; Unternehmensbeteiligung; Schädigungszeitpunkt
    Leitsatz: 1. Kann der als Bemessungsgrundlage der Entschädigung für den Verlust eines Unternehmens heranzuziehende Einheitswert nicht ermittelt werden, ist ein Ersatzeinheitswert nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz maßgebend. 2. Die Bindungswirkung des Restitutionsbescheides umfasst auch die Frage, ob es sich um eine stille oder eine atypische stille Gesellschaft handelt. 3. Ein stiller Gesellschafter ist ein atypischer stiller Gesellschafter, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft weitgehend einem Gesellschafter gleich steht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    22.05.2008
  7. VG 29 A 38.05 - NS-VEntschG; Volkshaus; Entschädigungsgrundlagenbescheid bestandskräftig; Entschädigungshöhe; Unternehmen; Schätzung; Berechnungsmodus; Abzug von Grundpfandrechten; sonstiges Betriebsvermögen; Inventar; Vorliegen einer Inventarliste; Bewertung des Inventars; Richtzahlenverfahren; Mindestrichtwerte; Spruchreife; Schätzung der Behörde; gerichtliche Überprüfung; Verurteilung zur Neuschätzung
    Leitsatz: Aufgrund des Entscheidungsvorrangs der sachverständigen Behörde darf das Verwaltungsgericht die Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens nach § 4 Abs. 3 EntschG grundsätzlich nicht selbst vornehmen.
    VG Berlin
    14.02.2008
  8. VG 29 A 5.05 - Schätzung im Rahmen der Entschädigung von Unternehmen; Schätzung von beweglichem Inventar eines Erholungsheims; Richtzahlverfahren nach der 6. FeststellungsDV; Rückgriff auf Mindestbewertung bei Nichtglaubhaftmachung von Betriebsmerkmalen; Gutachten der Treuarbeit
    Leitsatz: 1. Trotz des grundsätzlichen Entscheidungsvorrangs der Behörde im Bereich der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens nach § 4 Abs. 3 EntschG kann das Gericht ausnahmsweise die Schätzung selbst vornehmen, wenn die Grundlagen für die Schätzung bereits so weit ermittelt worden sind, dass eine ,,Zurückverweisung" an die Behörde im Sinne der Prozessökonomie untunlich wäre (wie BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 7 C 22.04 - zu § 7 VermG und Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil der Kammer vom selben Tag - VG 29 A 38.05 -). 2. Im Rahmen der Schätzung der Bemessungsgrundlage im Rahmen von § 4 Abs. 3 EntschG ist es unzulässig, auf die Mindestwerte der gemäß § 4 der 6. FeststelIungsDV ergangenen Tabellen (Richtzahlverfahren) zurückzugreifen, wenn anhand der aus anderen Umständen erkennbaren Größe des Betriebs der Rückgriff auf die Mindestwerte eindeutig unangemessen ist und die Schätzung anhand der bekannten Verhältnisse bei vergleichbaren Unternehmen durchgeführt werden kann.
    VG Berlin
    14.02.2008
  9. VG 29 A 59.06 - Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; GEHAG; Einzelinvestition; Unternehmensbeteiligung; Anteilsschädigung
    Leitsatz: 1. Bei Fehlen eines Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens scheidet ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG aus. 2. "Mittel des Unternehmens" sind die im Zeitpunkt der Entziehung der Beteiligung vorhandenen Mittel und die finanziellen Möglichkeiten, die sich auf der Grundlage dieses Kapitals im Rahmen eines organischen Zuwachses des Unternehmens (z. B. Gewinne) ergeben haben. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens führt dazu, dass der Erwerb nicht mehr mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    09.10.2008
  10. VG 4 A 64.07 - Keine ergänzende Entschädigung nach Erlösauskehr
    Leitsatz: Der wegen Unternehmensschädigung Berechtigte kann nach Erlösauskehr nicht ergänzende Entschädigung verlangen.
    VG Berlin
    23.06.2008