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  1. 64 S 298/85 - Umfang der Pflicht zu Schönheitsreparaturen; Formularklausel über Wohnungszustand; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Mietzeit, kurze; Formularmietvertrag; Zustandsklausel; Beweislast
    Leitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Mietvertragsformular, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt, ist einschränkend dahin auszulegen, daß der Mieter nur die während seiner Mietzeit notwendig werdenden Schönheitsreparaturen schuldet. Dies gilt jedenfalls für Mietverhältnisse von nur kurzer Dauer, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die turnusmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind. 2. Die formularmäßige Bestätigung des Mieters bei Beginn des Mietverhältnisses, daß die Wohnung sich in einem einwandfreien Zustand befindet, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.
    LG Berlin
    12.11.1985
  2. 64 S 537/89 - Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen für Modernisierungskosten
    Leitsatz: Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts über folgende Fra-ge herbeigeführt werden: Sind zur Auslegung des Begriffes der "laufenden Aufwendungen" im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG die Vorschriften über die Kostenmiete gemäß §§ 8, 8 a, 8 b WoBindG, §§ 18 bis 29 der Zweiten Be rechnungsverordnung, insbesondere betreffend die Kapitalkosten (§§ 19 ff. II. BV) einschließlich des fiktiven Kostenansatzes für Eigenkapitalkosten (§ 20 II. BV), sowie die Abschreibung (§ 25 II. BV), In standhaltungskosten (§ 28 II. BV) und Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV) in vollem Umfang auch insoweit anzuwenden, als sie die Kostenansätze auf Kosten der Modernisierung beziehen und bei der Umlage der Modernisierungskosten nach § 3 MHG nicht zu berücksichtigen wären?
    LG Berlin
    18.09.1990
  3. BVerwG 8 C 6.06 - Beteiligung; Unternehmen mit staatlicher Beteiligung
    Leitsatz: ...Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 8 C...
    BVerwG
    25.08.2007
  4. 1 K 725/05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Grundstückszwangsverkauf; Verwaltervollmacht; Abtretung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: 1. Auch die vor dem 22. Juli 1992 erfolgte Abtretung eines auf die Rückübertragung eines Grundstücks gerichteten Restitutionsanspruchs bedurfte der notariellen Beurkundung. 2. Art. 18 Abs. 1 EV schließt es aus, vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Entscheidungen der Gerichte der DDR wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen, es sei denn, sie sind durch unlautere Machenschaften herbeigeführt worden. 3. Zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG im Falle eines gerichtlich veranlassten Grundstückszwangsverkaufs. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    24.02.2012
  5. BVerwG 4 B 3.13 - Einzelhandelsausschluss; Gewerbegebiet; Rechtfertigung; Dienstleistungs-Richtlinie
    Leitsatz: Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Einzelhandelsbetrieben aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes sind grundsätzlich zulässig und stehen nicht im Widerspruch zu Unionsrecht.
    BVerwG
    30.05.2013
  6. B 12 KR 27/12 R - Berücksichtigung der Opferrente bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Leitsatz: Die strafrechtlich rehabilitierten Haftopfern politischer Verfolgung der ehemaligen DDR gewährte besondere Zuwendung unterliegt bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei den diesem Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung gleichgestellten Auffangpflichtversicherten nicht der Beitragspflicht.
    BSG
    03.07.2013
  7. VIII ZR 62/19 - Notdienstpauschale keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten
    Leitsatz: Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
    BGH
    18.12.2019
  8. 9 C 62/19 - Konkludenter Vertragsschluss durch Stromentnahme im Mehrfamilienhaus
    Leitsatz: 1. Wird kein ausdrücklicher Stromlieferungsvertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen, kommt dieser durch Entnahme aus dem Stromnetz zustande. 2. In einem Mehrfamilienhaus mit Zwischenzählern für jede Wohnung wird dann der Mieter und nicht der Eigentümer Vertragspartner des Grundversorgers; auf dessen Kenntnis von der Person des Mieters kommt es nicht an. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    06.01.2020
  9. 49 C 363/19 - Keine Umlage von „Wartungskosten“ ohne zusätzliche Spezifizierung und „Allgemeinstrom“, 20-%-Abzug für Notdienst- und Concierge-Kosten vom Hausmeisterlohn
    Leitsatz: .... v. 18. Dezember 2019 - VIII ZR 62/19...
    AG Hamburg
    20.11.2020
  10. VIII ZR 107/20 - Baumfällkosten umlagefähige Kosten der Gartenpflege
    Leitsatz: Die Kosten der Fällung eines - wie hier - morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 2 Nr. 10 BetrKV.
    BGH
    10.11.2021