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Urteil Berücksichtigung der Opferrente bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung


Schlagworte

Berücksichtigung der Opferrente bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung

Leitsatz

Die strafrechtlich rehabilitierten Haftopfern politischer Verfolgung der ehemaligen DDR gewährte besondere Zuwendung unterliegt bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei den diesem Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung gleichgestellten Auffangpflichtversicherten nicht der Beitragspflicht.

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