« zurück zur Suche
Urteil Konkludenter Vertragsschluss durch Stromentnahme im Mehrfamilienhaus
Schlagworte
Konkludenter Vertragsschluss durch Stromentnahme im Mehrfamilienhaus
Leitsätze
1. Wird kein ausdrücklicher Stromlieferungsvertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen, kommt dieser durch Entnahme aus dem Stromnetz zustande.
2. In einem Mehrfamilienhaus mit Zwischenzählern für jede Wohnung wird dann der Mieter und nicht der Eigentümer Vertragspartner des Grundversorgers; auf dessen Kenntnis von der Person des Mieters kommt es nicht an.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat