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Urteil Notdienstpauschale keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten
Schlagworte
Notdienstpauschale keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten
Leitsatz
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
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