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  1. 9 C 62/19 - Konkludenter Vertragsschluss durch Stromentnahme im Mehrfamilienhaus
    Leitsatz: 1. Wird kein ausdrücklicher Stromlieferungsvertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen, kommt dieser durch Entnahme aus dem Stromnetz zustande. 2. In einem Mehrfamilienhaus mit Zwischenzählern für jede Wohnung wird dann der Mieter und nicht der Eigentümer Vertragspartner des Grundversorgers; auf dessen Kenntnis von der Person des Mieters kommt es nicht an. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    06.01.2020
  2. VIII ZR 62/19 - Notdienstpauschale keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten
    Leitsatz: Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
    BGH
    18.12.2019
  3. 49 C 363/19 - Keine Umlage von „Wartungskosten“ ohne zusätzliche Spezifizierung und „Allgemeinstrom“, 20-%-Abzug für Notdienst- und Concierge-Kosten vom Hausmeisterlohn
    Leitsatz: .... v. 18. Dezember 2019 - VIII ZR 62/19...
    AG Hamburg
    20.11.2020
  4. BVerwG 8 C 6.06 - Beteiligung; Unternehmen mit staatlicher Beteiligung
    Leitsatz: ...Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 8 C...
    BVerwG
    25.08.2007
  5. 64 S 298/85 - Umfang der Pflicht zu Schönheitsreparaturen; Formularklausel über Wohnungszustand; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Mietzeit, kurze; Formularmietvertrag; Zustandsklausel; Beweislast
    Leitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Mietvertragsformular, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt, ist einschränkend dahin auszulegen, daß der Mieter nur die während seiner Mietzeit notwendig werdenden Schönheitsreparaturen schuldet. Dies gilt jedenfalls für Mietverhältnisse von nur kurzer Dauer, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die turnusmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind. 2. Die formularmäßige Bestätigung des Mieters bei Beginn des Mietverhältnisses, daß die Wohnung sich in einem einwandfreien Zustand befindet, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.
    LG Berlin
    12.11.1985
  6. VIII ZR 117/21 - Kosten des Müllmanagements und der Rauchwarnmelder-Wartung
    Leitsatz: a) Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. b) Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder (hier: § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln), nach denen (öffentlich-rechtlich) die Wartung dem Mieter obliegt, nicht entgegen.
    BGH
    05.10.2022
  7. BVerwG 4 B 3.13 - Einzelhandelsausschluss; Gewerbegebiet; Rechtfertigung; Dienstleistungs-Richtlinie
    Leitsatz: Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Einzelhandelsbetrieben aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes sind grundsätzlich zulässig und stehen nicht im Widerspruch zu Unionsrecht.
    BVerwG
    30.05.2013
  8. B 12 KR 27/12 R - Berücksichtigung der Opferrente bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Leitsatz: Die strafrechtlich rehabilitierten Haftopfern politischer Verfolgung der ehemaligen DDR gewährte besondere Zuwendung unterliegt bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei den diesem Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung gleichgestellten Auffangpflichtversicherten nicht der Beitragspflicht.
    BSG
    03.07.2013
  9. 8 U 90/21 - Gebäudebewachungskosten als Betriebskosten
    Leitsatz: „Kosten der Bewachung des Gebäudes“ können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung - als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf.
    KG
    02.05.2022
  10. VIII ZR 199/20 - Transparenzanforderung bei Stromlieferungsverträgen
    Leitsatz: a)  (Auch) Bei Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG aF in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitzuteilen und dabei die bisherigen und die neuen Preise für die einzelnen Preisbestandteile gegenüberzustellen, die nach dem Vertrag Be- standteil des vom Kunden zu zahlenden Strompreises sind (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juni 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2019, 58 [für die StromGVV]). b)  Unterlässt der Energieversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
    BGH
    21.12.2022