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1 K 725/05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Grundstückszwangsverkauf; Verwaltervollmacht; Abtretung des RestitutionsanspruchsLeitsatz: 1. Auch die vor dem 22. Juli 1992 erfolgte Abtretung eines auf die Rückübertragung eines Grundstücks gerichteten Restitutionsanspruchs bedurfte der notariellen Beurkundung. 2. Art. 18 Abs. 1 EV schließt es aus, vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Entscheidungen der Gerichte der DDR wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen, es sei denn, sie sind durch unlautere Machenschaften herbeigeführt worden. 3. Zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG im Falle eines gerichtlich veranlassten Grundstückszwangsverkaufs. (Leitsätze der Redaktion)VG Cottbus24.02.2012
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VIII ZR 107/20 - Baumfällkosten umlagefähige Kosten der GartenpflegeLeitsatz: Die Kosten der Fällung eines - wie hier - morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 2 Nr. 10 BetrKV.BGH10.11.2021
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64 S 537/89 - Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen für ModernisierungskostenLeitsatz: Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts über folgende Fra-ge herbeigeführt werden: Sind zur Auslegung des Begriffes der "laufenden Aufwendungen" im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG die Vorschriften über die Kostenmiete gemäß §§ 8, 8 a, 8 b WoBindG, §§ 18 bis 29 der Zweiten Be rechnungsverordnung, insbesondere betreffend die Kapitalkosten (§§ 19 ff. II. BV) einschließlich des fiktiven Kostenansatzes für Eigenkapitalkosten (§ 20 II. BV), sowie die Abschreibung (§ 25 II. BV), In standhaltungskosten (§ 28 II. BV) und Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV) in vollem Umfang auch insoweit anzuwenden, als sie die Kostenansätze auf Kosten der Modernisierung beziehen und bei der Umlage der Modernisierungskosten nach § 3 MHG nicht zu berücksichtigen wären?LG Berlin18.09.1990