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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 615)

  1. 3 C 320/96 - Kündigung; Nichtgewährung des Gebrauchs; Verwirkung
    Leitsatz: Das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 542 BGB ist verwirkt, wenn der Mieter die erheblichen Mängel zwar wiederholt anzeigt, jedoch neun Monate mit der Kündigungserklärung wartet.
    AG Mitte
    30.09.1996
  2. 21 C 1335/95 - Altbaumieterhöhung, Beschaffenheitsmerkmal, Bad
    Leitsatz: Die Wohnung ist auch dann mit einem Bad im Sinne des § 12 MHG ausgestattet, wenn in dem separaten Raum mit Badewanne oder Dusche ein vom Vermieter gestelltes Waschbecken fehlt.
    AG Mitte
    17.06.1996
  3. 13 C 5256/95 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Entschädigungsanspruch gegen Kommune; Enteignungsentschädigung; Aufbauhypothek
    Leitsatz: 1. Für Klagen gegen eine Kommune auf Zahlung von der DDR nach dem Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 geschuldeter, aber - auch durch Begründung von Einzelschuldbuchforderungen - nicht geleisteter Entschädigung wegen der Inanspruchnahme eines Grundstücks, das die Kommune nach dem Einigungsvertrag übernommen hat, ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet. 2. Wurden Hypotheken wegen Enteignung des belasteten Grundstücks nach § 14 AufbauG und § 9 S. 2 EntschG-DDR im Grundbuch gelöscht, deren Forderungsfortbestand bis zu diesem Zeitpunkt nach §§ 1138, 891 Abs. 1 BGB vermutet worden war, so gilt die Vermutung für die Begründung der Pfandrechte am Entschädigungsanspruch (Surrogat) nach § 10 Abs. 2 EntschG-DDR fort (im Anschluß an BGHZ 52, 355 [358]). 3. Mit der Übernahme eines Grundstücks durch eine Kommune nach Art. 21, 22 EVertr gehen nicht erfüllte Verbindlichkeiten der DDR auf Zahlung von Enteignungsentschädigung für das Grundstück als zu diesem gehörige Passiva auf die Kommune über, auch wenn die Zuordnung des durch die seinerzeitige Inanspruchnahme dinglich lastenfrei gewordenen Grundstücks ohne Gegenleistung er-folgt (im Anschluß an BVerwG vom 8. Juli 1994, VIZ 1994, S. 541 ff.).
    AG Magdeburg
    19.09.1996
  4. 4 C 728/95 - Mieterhöhungsverlangen; Wartefrist bei Neuvermietungen von ehemals preisgebundenen Wohnungen im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: Die Wartefrist von einem Jahr gilt auch bei Neuvermietungen von ehemals preisgebundenen Wohnungen in den neuen Bundesländern.
    AG Lichtenberg
    02.02.1996
  5. 6 C 293/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erhebliche Schäden; Beweislast des Mieters
    Leitsatz: Erhebliche Schäden i. S. § 12 Abs. 1 MüG muß der Mieter konkret darlegen; erst dann muß der Vermieter deren Fehlen beweisen.
    AG Hohenschönhausen
    13.03.1996
  6. 6 C 122/96 - Betriebskostenabrechnung; Verrechnung des Heizkostenguthabens
    Leitsatz: Der Vermieter kann mit eine Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung gegen ein Heizkostenguthaben des Mieters aufrechnen (Abweichung zu LG Berlin, GE 1995, 1085).
    AG Hohenschönhausen
    06.12.1996
  7. 12 C 181/95 - Altbaumietenerhöhung; Beschaffenheitszuschlag
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter den Beschaffenheitszuschlag vorbehaltlos zwanzig Monate lang gezahlt, ist trotz bestehender Preisbindung eine Einigung über den erhöhten Mietzins zustande gekommen. 2. Der Mieter ist allerdings nicht gehindert, bei späteren Mieterhöhungsverlangen Beschaffenheitsschäden geltend zu machen.
    AG Hohenschönhausen
    06.03.1996
  8. 12 C 116/95 - Altbaumietenerhöhung; Zustimmungsfiktion
    Leitsatz: 1. Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nach § 12 MHG nur unter Vorbehalt zu, gilt die Zustimmung als verweigert. 2. Die Zustimmungsfiktion des § 12 Abs. 6 MHG (zweimalige Zahlung als Zustimmung) tritt dann nicht ein.
    AG Hohenschönhausen
    31.01.1996
  9. 2.7 C 1323/95 - Mängel; MInderungsrecht; Wiederaufleben nach Mieterhöhung
    Leitsatz: Ein durch vorbehaltlose Zahlung erloschenes Minderungsrecht lebt nach einer Mieterhöhung im Umfang des Erhöhungsbetrages wieder auf.
    AG Frankfurt/Oder
    10.12.1996
  10. 2.4 C 1908/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erheblicher Schaden an der Wasserinstallation
    Leitsatz: Ein erheblicher Schaden an der Wasserinstallation liegt im Sinne des § 12 MHG vor, wenn dauerhaft nur braunes Wasser zur Verfügung steht.
    AG Frankfurt/Oder
    03.05.1996