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Urteil Altbaumietenerhöhung
Schlagworte
Altbaumietenerhöhung; Beschaffenheitszuschlag
Leitsatz
1. Hat der Mieter den Beschaffenheitszuschlag vorbehaltlos zwanzig Monate lang gezahlt, ist trotz bestehender Preisbindung eine Einigung über den erhöhten Mietzins zustande gekommen.
2. Der Mieter ist allerdings nicht gehindert, bei späteren Mieterhöhungsverlangen Beschaffenheitsschäden geltend zu machen.
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