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Urteil Altbaumietenerhöhung
Schlagworte
Altbaumietenerhöhung; Zustimmungsfiktion
Leitsatz
1. Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nach § 12 MHG nur unter Vorbehalt zu, gilt die Zustimmung als verweigert.
2. Die Zustimmungsfiktion des § 12 Abs. 6 MHG (zweimalige Zahlung als Zustimmung) tritt dann nicht ein.
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