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4 U 10/95 - Gebäudeeigentum; Besitzmoratorium; Nutzungsrechtsverleihung; Kommunalvermögen; Verfügungsbefugnis der LandkreiseLeitsatz: 1. Zur Verfügungsbefugnis der Landkreise über ehemals volkseigene Grundstücke gem. §§ 5 Abs. 1, 3 c, 7 KommunalvermögensG. 2. Eine sozialistische Produktionsgenossenschaft wurde nur dann Eigentümer des von ihr auf volkseigenen Grundstücken errichteten Gebäudes, wenn ihr gem. §§ 1 S. 1, 4 Abs. 4 des Gesetzes vom 14.12.1970 (DDR-GBl. I S. 372) ein Nutzungsrecht an dem Grundstück verliehen worden war. 3. Auf den Besitzschutz nach dem Moratorium gem. Art. 233 § 2 a EGBGB kann sich der Erwerber selbständigen Gebäudeeigentums berufen, wenn die Erfüllung des Veräußerungsvertrages die Bestellung eines Nutzungsrechts vorsah und diese infolge dem Nutzer nicht zuzurechnender Umstände ausgeblieben ist.OLG Rostock23.01.1996
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VerfGH 48/95 - Verfassungsverstoß; Recht auf Wohnraum; StaatszielbestimmungLeitsatz: Das "Recht auf Wohnraum" in Art. 19 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in der Fassung vom 1. September 1950 begründet kein einklagbares Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat auf Beschaffung oder Belassung von Wohnraum, sondern stellt eine Staatszielbestimmung dar.VerfGH Berlin24.01.1996
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12 C 625/95 - Betriebskosten; BaumfällkostenLeitsatz: Aufwendungen für das Fällen von Bäumen sind nicht als Betriebskosten umlegbar, wenn sie deshalb fällig wurden, weil Rückschnitte in der Vergangenheit nicht fachgerecht ausgeführt wurden.AG Schöneberg24.01.1996
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62 S 321/95 - Staffelmietvereinbarung; Minderungsquote; Kündigung; InstandsetzungsarbeitenLeitsatz: 1. Die gleichzeitige Vereinbarung einer Staffelmiete und einer Mieterhöhungsmöglichkeit nach dem MHG ist unwirksam, so daß die Erhöhungen nach der Staffelmietvereinbarung nicht eintreten. 2. Zur Höhe der Minderung bei unbenutzbarer Terrasse (10-20 %). 3. Führt der Vermieter Instandsetzungsarbeiten nicht zügig durch, kann der Mieter wegen der dadurch verursachten Beeinträchtigungen nach Fristsetzung das Mietverhältnis fristlos kündigen.LG Berlin25.01.1996
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61 S 232/95 - Kündigungsfrist; langfristiges MietverhältnisLeitsatz: Haben die Parteien bei einem langfristigen Mietverhältnis eine spätere Mietzinserhöhung lediglich konkludent vereinbart, ist der Vertrag mit der gesetzlichen Frist kündbar.LG Berlin25.01.1996
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V ZR 198/95 - Kreispachtverhältnis; Übernahme einer wertmäßigen Verbindlichkeit gegenüber dem Rat des KreisesLeitsatz: a) Ist in einem Kreispachtverhältnis die Pflicht zur Werterhaltung von Gebäuden vertraglich durch Übernahme einer wertmäßigen Verbindlichkeit gegenüber dem Rat des Kreises abgelöst worden, kann der Eigentümer Schadensersatz allenfalls nach Maßgabe der bei Rückgabe noch bestehenden Verbindlichkeit fordern. b) Für die gegenüber dem Rat des Kreises übernommene wertmäßige Verbindlichkeit hat die LPG einzustehen, die das Grundstück nach Auflösung einer zwischenzeitlich gebildeten kooperativen Einrichtung übernommen hat.BGH25.01.1996
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26 C 545/93 - Kündigung wegen Lärmbelästigung; Auszug des StörersLeitsatz: Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Vermieter sich auf eine fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung auch nach dem Auszug des Störers beruft.AG Potsdam25.01.1996
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VG 31 A 245.94 - komplexer Wohnungsbau; Sanierung von Altbauten; Modernisierung; Instandsetzung; Natur der Sache; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; AusschließungsgrundLeitsatz: Kein "Komplexer Wohnungsbau" bei Sanierung von Altbauten (gegen Berliner Linie).VG Berlin26.01.1996
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V ZR 212/94 - Ausreiseverkauf; verdeckter Treuhandvertrag; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche vor Vermögensrecht; gutgläubiger Erwerb von Ehegatten; Untergang der örtlichen RäteLeitsatz: a) Der Senat hält daran fest, daß der Eigentümer, der bei der Ausreise aus der DDR einen verdeckten Treuhandvertrag über zurückgelassenes Grundeigentum abgeschlossen hat, durch das Vermögensgesetz nicht daran gehindert ist, seine Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998; entgegen BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1995, ZIP 1995, 415). b) Der gutgläubige Erwerb von Ehegatten zu ihrem gemeinschaftlichen Eigentum (DDR:FGB § 13) war auch dann möglich, wenn das Grundstück/Gebäudeeigentum von einem von ihnen veräußert worden war. c) Die örtlichen Räte in der DDR (hier: Magistrat von Berlin) sind mit Inkrafttreten der Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 untergegangen.BGH26.01.1996
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62 S 317/95 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze; Modernisierungszuschlag; Betriebskostenerhöhung; KapitalkostenerhöhungLeitsatz: 1. Die Kappungsgrenze des § 2 MHG gilt auch beim Übergang von preisgebundenem zu preisfreiem Wohnraum. 2. Nicht anzurechnen sind lediglich den §§ 3-5 MHG entsprechende Mieterhöhungen. 3. Erhöhungen wegen gestiegener Kapitalkosten zur Zeit der Preisbindung sind nur dann nicht anzurechnen, wenn die Erhöhungserklärung den formellen und inhaltlichen Anforderungen des § 5 MHG entsprach.LG Berlin29.01.1996