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Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze; Modernisierungszuschlag; Betriebskostenerhöhung; Kapitalkostenerhöhung

Leitsatz

1. Die Kappungsgrenze des § 2 MHG gilt auch beim Übergang von preisgebundenem zu preisfreiem Wohnraum.

2. Nicht anzurechnen sind lediglich den §§ 3-5 MHG entsprechende Mieterhöhungen.

3. Erhöhungen wegen gestiegener Kapitalkosten zur Zeit der Preisbindung sind nur dann nicht anzurechnen, wenn die Erhöhungserklärung den formellen und inhaltlichen Anforderungen des § 5 MHG entsprach.

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