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  1. 08 O 831/96 - Umwandlungserklärung; Zuordnungsbescheid; Verfügungsbefugnis; Rechtsträger des Volkseigentums
    Leitsatz: 1. Die Umwandlungserklärung aufgrund des Zuordnungsbescheides ist eine Verfügung im Sinne von § 8 Abs. 1 a VZOG. 2. Durch § 8 VZOG erhält der Rechtsträger des Volkseigentums die unmittelbare Verfügungsbefugnis. 3. Durch die Verfügung des Rechtsträgers wird Eigentum frei von Rechten Dritter übertragen.
    LG Leipzig
    14.11.1996
  2. 5 S 95/96 - Notmaßnahmen; Warmwasserversorgung; Mängelanzeige; Reparaturmaßnahmen; Kostenersatz; Vorbehalt; Gewährleistungsrechte; Aufrechnung; Aufrechnungsbeschränkung; Mietminderung; Kaution
    Leitsatz: 1. a) Die Kosten unaufschiebbarer Notmaßnahmen zur Herstellung der Warmwasserversorgung der Mietwohnung sind dem Mieter vom Vermieter zu erstatten, auch wenn die vom Mieter fachgerecht beauftragten Maßnahmen keinen dauerhaften Erfolg haben. b) Wird dem Vermieter dieser Mangel angezeigt und ihm deutlich erkennbar, daß der Mieter eine rasche Mängelbeseitigung - entsprechend der Art des Mangels - erwartet, und bleibt der Vermieter aber untätig, so kann der Mieter die Kosten weiterer, von ihm veranlagter Reparaturmaßnahmen erstattet verlangen. 2. ... 3. Die Eindeutigkeit eines Vorbehalts im Sinne des § 539 BGB kann durch höfliche Ausdrucksweise vermittelt werden. 4. Die mietvertragliche Verpflichtung des Wohnungsmieters, die Aufrechnung mit einem Bereicherungsanspruch wegen mangelbedingt überzahlter Miete einen Monat vor Fälligkeit eines Mietzinsanspruchs anzuzeigen, ist unwirksam. 5. Die formularmietvertragliche Aufrechnungsbeschränkung ist unwirksam, wenn sie den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung des gemäß § 550 b BGB unzulässigerweise vereinbarten und gezahlten Kautionsbetrages erfaßt.
    LG Heidelberg
    08.11.1996
  3. 64 S 95/96 - Garagengemeinschaft; Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Eine Garagengemeinschaft, die in den neuen Bundesländern zur gemeinsamen Errichtung und Verwaltung eines Garagenkomplexes gebildet worden war, besteht fort. Dieser Gemeinschaft war der Wechsel im Personenbestand immanent, so daß für eine Räumungsklage diejenigen Mitglieder passiv legitimiert sind, die ihr im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung angehören. 2. § 23 SchuldRAnpG schließt fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzuges nicht aus. 3. Zahlungsverzug tritt zumindest in Höhe des ursprünglich mit der KWV vereinbarten Nutzungsentgeltes ein. 4. Greift die Kündigung des Garagenvertrages wegen Zahlungsverzuges durch, so scheiden Ansprüche auf Entschädigung des Wertes des Bauwerks nach § 12 SchuldRAnpG aus.
    LG Berlin
    08.11.1996
  4. 61 S 180/96 - Nutzungsentschädigung; Mietminderung; Räumungsurteil; Rechtskraft; Kündigung; Zahlungsverzug; Aufrechnung; Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Der Umfang des Vermieteranspruchs auf Nutzungsentschädigung nach einem Räumungsurteil ist um den Betrag einer Mietminderung ggf. zu kürzen. Die Rechtskraft eines Räumungsurteils nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs erstreckt sich nur auf die Verurteilung zur Räumung, nicht auf die Beurteilung der Kündigung als wirksam.
    LG Berlin
    07.11.1996
  5. 62 S 170/96 - Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Soweit nicht infolge zwingender Gründe nach 9 a Abs. 1 HeizkostenV eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung unterbleibt, hat der Mieter das Recht, nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV den auf ihn entfallenden Betrag um 15 % zu kürzen. Zwingende Gründe im Sinne des § 9 a Abs. 1 HeizkostenV liegen nicht vor, wenn es das Wohnungsunternehmen unterläßt, zwischen Fertigstellung des Gebäudes und Bezug der einzelnen Wohnungen, diese mit Heizkostenerfassungsgeräten auszustatten. Denn wenn der Vermieter bereits bei Geräteausfall zur Reparatur bzw. bei Auszug zur Zwischenablesung nach § 9 b Abs. 1 HeizkostenV verpflichtet ist, trifft ihn erst recht die Verpflichtung, die Ablesegeräte vor Bezug der Wohnung anbringen zu lassen, auch wenn hierfür besondere Kosten entstehen. Ist die Betriebskostenabrechnung für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter mit durchschnittlichem Verständnisvermögen nicht nachvollziehbar, so kann auch eine nachträgliche Erläuterung eine formell unwirksame Abrechnung nicht heilen. Vielmehr bedarf es zur wirksamen Begründung eines Nachzahlungsanspruches einer neuen Abrechnung. Auch wenn der Vermieter die Betriebskosten für Tiefgaragenplätze bzw. Gewerbeflächen nicht auf die Wohnungsmieter umlegt, bedarf die Abrechnung dennoch gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 NMV eines für den Mieter erkennbaren Hinweises, daß diese Betriebskosten nicht in den Wohnungs-Betriebskosten enthalten sind, sondern daß ein Vorabzug erfolgt ist.
    LG Berlin
    07.11.1996
  6. 61 S 271/96 - Mängelbeseitigung; Instandhaltung; Gasherdaustausch; Duldungspflicht; Formularklausel
    Leitsatz: 1. Die Auswechslung des defekten Gasherdes gegen einen Elektroherd ist keine Instandhaltung, sondern eine Änderung des Vertragsgegenstandes durch Ausstattung der Wohnung mit einem "Aliud", die der Zustimmung des Mieters bedarf. 2. Die Formularklausel, die den Vermieter berechtigt, vorhandene Öfen und Herde durch solche anderer Systeme zu ersetzen, verstößt gegen § 9 AGBG und ist unwirksam. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    07.11.1996
  7. 17 O 141/96 - hängender Kaufvertrag; Ankaufsrecht; Feststellungsklage; Anbahnung; Kaufvertragsanbahnung; Eigenheimkaufvertrag
    Leitsatz: 1. Bestreitet der Eigentümer die Berechtigung des Nutzers auf Ankauf des Grundstückes nach dem SachRBerG, kann jeder der Beteiligten Feststellungsklage nach § 108 SachRBerG erheben. 2. Die Feststellungsklage bedarf nicht der vorherigen Durchführung bzw. des Vollzugs des notariellen Vermittlungsverfahrens. 3. Der Vollzug "hängender Kaufverträge" kann unter den Voraussetzungen des § 121 SachRBerG bewirkt werden. 4. Der Anspruch des Nutzers nach § 121 Abs. 1 Satz 3 a SachRBerG setzt voraus, daß ein wirksamer Kaufvertrag über ein Eigenheim abgeschlossen wurde und im Zeitpunkt der Anbahnung des Kaufvertrages der Erwerb rechtlich möglich war.
    LG Frankfurt/Oder
    06.11.1996
  8. 2/11 S 216/96 - Einsichtsrecht; Betriebskostenabrechnung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Jahresabrechnung; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Das Recht des Mieters einer Eigentumswohnung auf Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen besteht auch dann, wenn der Vermieter als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft die Jahresabrechnung hat bestandskräftig werden lassen. Bis zur Einsichtnahme hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich einer Nachzahlungsforderung aus der Abrechnung.
    LG Frankfurt a. M.
    05.11.1996
  9. 316 S 130/96 - Eintrittsrecht; Tod; Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Kündigung
    Leitsatz: Das Eintrittsrecht in den Mietvertrag des verstorbenen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft folgt aus der auf Dauer angelegten Lebensbeziehung, wobei ein bereits längerfristiger Bestand der Gemeinschaft nicht erforderlich ist.
    LG Hamburg
    05.11.1996
  10. 63 S 285/96 - Vorfälligkeitsklausel
    Leitsatz: Eine formularmäßige Vorfälligkeitsklausel bleibt wirksam, wenn die Aufrechnung mit Gegenforderungen nicht ausgeschlossen ist, sondern sie lediglich einen Monat vorher angekündigt werden muß.
    LG Berlin
    05.11.1996