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Urteil Einsichtsrecht
Schlagworte
Einsichtsrecht; Betriebskostenabrechnung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Jahresabrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz
Das Recht des Mieters einer Eigentumswohnung auf Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen besteht auch dann, wenn der Vermieter als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft die Jahresabrechnung hat bestandskräftig werden lassen. Bis zur Einsichtnahme hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich einer Nachzahlungsforderung aus der Abrechnung.
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