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  1. OVG 2 S 15.96 - Abstandflächen; Grenzbebauung; Umgebung; geschlossene Wohnbebauung; offene Gewerbebebauung; Ausnahmegenehmigung für Abstandswegfall
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob sich ein Wohnbauvorhaben als Grenzbebauung i. S. v. § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Bauweise einfügt, wenn die Eigenart der Umgebung überwiegend durch geschlossene Wohnbebauung und nur teilweise durch offene Gewerbebebauung geprägt ist. 2. Zur Frage, wann besondere städtebauliche Verhältnisse geringere Tiefen der Abstandflächen erfordern und eine Ausnahmeerteilung rechtfertigen, und ob insoweit auch der Wegfall der Abstandfläche gestattet werden kann.
    OVG Berlin
    28.08.1996
  2. OVG 2 B 26.93 - Baumschutz; Fällgenehmigung
    Leitsatz: 1) Die Berliner Baumschutzverordnung ist verfassungsmäßig. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere auch nicht daraus, daß die Verordnung den Baumbestand in den Berliner Forsten sowie den öffentlichen Grünanlagen und Straßen von den allgemein bezüglich der geschützten Bäume bestimmten Ge- und Verboten ausnimmt. 2) Für die Beurteilung, ob die Erhaltung eines geschützten Baumes dem Grundstückseigentümer wirtschaftlich zumutbar ist, müssen grundsätzlich solche Aufwendungen außer Betracht bleiben, die auf-grund einer die natürlichen Umgebungsauswirkungen des vorhandenen Baumes nicht berücksichtigenden baulichen Ausgestaltung des Grundstücks notwendig werden (hier: für einen flachwurzelnden Baum ungeeignete Bodenbefestigung durch Terrazzo und Beton). 3) Zur Frage, welche Anforderungen an den von dem Eigentümer zu erbringenden Nachweis der von einem geschützten Baum für bauliche Anlagen ausgehenden Gefahr zu stellen sind.
    OVG Berlin
    16.08.1996
  3. OVG 2 B 18.93 - Spielplatz; Kinderspielplatz; Alternativstandort; Städtebauplanung; Negativplanung
    Leitsatz: 1. Die Festsetzung einer Grünfläche "Spielplatz" ist hinreichend bestimmt. 2. Die Ausweisung eines öffentlichen Spielplatzes auf einem Privatgrundstück kann auch dann abwägungsfehlerfrei sein, wenn der Eigentümer dieses Grundstück vorher von der öffentlichen Hand zu Wohnbauzwecken erworben hat. 3. Der Plangeber kann nicht durch eine privatrechtliche Vereinbarung öffentlich rechtlich verpflichtet sein, eine städtebaulich erforderliche Planung zu unterlassen. 4. Zur Prüfung von Alternativstandorten.
    OVG Berlin
    23.08.1996
  4. OVG 2 A 5.92 - Flughafenbetrieb; Genehmigungsfiktion; Planfeststellung; Luftverkehrsrecht
    Leitsatz: Die Regelung des § 2 Abs. 5 des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106), daß die auf Grund alliierten Rechts auf dem Gebiet von Berlin (West) angelegten oder betriebenen Flughäfen nach Übergabe durch die Alliierten im Sinne der §§ 6 bis 10 JuftVG als genehmigt und im Plan rechtskräftig festgestellt gelten, enthält keine durch den Gesetzgeber selbst getroffene luftverkehrsrechtliche Planung, sondern ist eine Übergangsvorschrift, durch die in Form einer gesetzlichen Fiktion die unter der Herrschaft und der Kontrolle der Alliierten legal angelegten und betriebenen Berliner Flughäfen in das System des bundesdeutschen Luftverkehrsrechts überführt worden sind. Diese Regelung ist verfassungsgemäß und steht auch im Einklang mit der in Artikel 2 des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ehemaligen Westalliierten getroffenen Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 übernommenen völkerrrechtlichen Verpflichtung, die Rechtsgültigkeit der von den Alliierten in Berlin begründeten Rechtspositionen diskriminierungsfrei anzuerkennen.
    OVG Berlin
    03.05.1996
  5. OVG 2 A 4.96 - Normenkontrollverfahren; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; Interessenabwägung
    Leitsatz: Im Normenkontrollverfahren gegen eine Veränderungssperre ist über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Grund einer Interessenabwägung zu entscheiden, falls die Veränderungssperre nicht offensichtlich nichtig ist.
    OVG Berlin
    13.08.1996
  6. OVG 1 B 7.94 - Straßenreinigung, Entgelte, Härtefälle, Grundstücksfläche als Entgeltmaßstab
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann ein aus der Regel fallender, atypischer Sachverhalt die Herabsetzung des Straßenreinigungsentgeltes gebietet. 2. Das Straßenreinigungsentgelt stellt nicht die Gegenleistung für die Übernahme der den Straßenanliegern obliegenden Reinigung dar, sondern dient dem Ausgleich des Vorteils, der den Anliegern dadurch erwächst, daß die Berliner Stadtreinigungsbetriebe die Straßen in einem sauberen und sicher begeh- und befahrbaren Zustand halten.
    OVG Berlin
    15.11.1996
  7. OVG 2 S 13.96 - Nutzungsuntersagung; Zimmervermietung an Sozialhilfeempfänger; gewerbliche Zimmervermietung; Einfamilienhaus; reines Wohngebiet
    Leitsatz: Zur sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung bei einer gewerblichen Zimmervermietung an Sozialhilfeempfänger in einem als Einfamilienhaus genehmigten Wohngebäude im reinen Wohngebiet.
    OVG Berlin
    23.08.1996
  8. OVG 2 S 5.96 - Baumaßnahme; Nachtarbeit; Immissionsrichtwert; Lärmschutz; Anwohner
    Leitsatz: Läßt sich eine Baumaßnahme aufgrund zwingender technischer Erfordernisse nur so durchführen, daß auch in den Nachtstunden gearbeitet werden muß, dann kann trotz Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwertes eine befristete, widerrufliche, mit Nebenbestimmungen zum Schutze der Anwohner versehene Ausnahme von den Verboten der LärmVO im Einzelfall gerechtfertigt sein (hier: Unterwasserbetonage Potsdamer Platz).
    OVG Berlin
    27.03.1996
  9. 3 W-RE 81/96 - Nachmieter; vorzeitige Entlassung; Mietvertrag; Divergenzvorlage; Rechtsentscheid; Abweichung; Oberlandesgericht
    Leitsatz: Die näheren Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter gegen Treu und Glauben verstößt, wenn er die vorzeitige Entlassung eines Mieters trotz Stellung eines Nachmieters ablehnt, müssen immer anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles bestimmt werden. Für die Frage der Abweichung von der Entscheidung eines Oberlandesgerichts i. S. v. § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Divergenzvorlage) bedeutet dies, daß der Sachverhalt bei beiden in Betracht kommenden Entscheidungen miteinander vergleichbar sein muß.
    OLG Zweibrücken
    11.07.1996
  10. 4 W 95/95 - Zwangsvollstreckung; Zwangsräumung; Räumungsurteil; Einstellung; Gesundheitsgefährdung; Lebensgefahr; Härte; Räumungsschutz
    Leitsatz: Führt die bevorstehende Zwangsräumung für den Mieter von Wohnraum zu einer ernstzunehmenden Gefährdung seiner Gesundheit oder wirkt sich diese gar lebensbedrohlich aus, bedeutet sie für den Schuldner eine sittenwidrige Härte. Die Zwangsvollstreckung ist unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einstweilen einzustellen oder Anordnung von Räumungsschutz auf Dauer geboten.
    OLG Rostock
    26.02.1996