Urteil Abstandflächen
Schlagworte
Abstandflächen; Grenzbebauung; Umgebung; geschlossene Wohnbebauung; offene Gewerbebebauung; Ausnahmegenehmigung für Abstandswegfall
Leitsätze
1. Zur Frage, ob sich ein Wohnbauvorhaben als Grenzbebauung i. S. v. § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Bauweise einfügt, wenn die Eigenart der Umgebung überwiegend durch geschlossene Wohnbebauung und nur teilweise durch offene Gewerbebebauung geprägt ist.
2. Zur Frage, wann besondere städtebauliche Verhältnisse geringere Tiefen der Abstandflächen erfordern und eine Ausnahmeerteilung rechtfertigen, und ob insoweit auch der Wegfall der Abstandfläche gestattet werden kann.
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