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  1. II ZR 231/07 - Unwirksame Nachschussverpflichtung; Personengesellschaft; Sozialverbindlichkeit; Gesellschaftsvertrag; Schuldbefreiung; unwirksamer Beschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter; Beschlussmängel
    Leitsatz: a) Der Beschluss, der den Gesellschaftern einer Personengesellschaft Nachschusspflichten auferlegt, ist den Gesellschaftern gegenüber unwirksam (§ 707 BGB), die dieser Vermehrung ihrer Beitragspflichten nicht - auch nicht antizipiert (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 21. Mai 2007 - II ZR 96/06, ZIP 2007, 1458 Tz. 13 ff.; v. 5. März 2007 - II ZR 282/05, ZIP 2007, 766 Tz. 13, 16 f.) - zugestimmt haben. Diese Unwirksamkeit kann der Gesellschafter auch dann als Einwendung gegenüber der auf einen solchen Beschluss gestützten Zahlungsklage der Gesellschaft geltend machen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet werden müssen und diese Frist abgelaufen ist (Bestätigung Sen.Beschl. v. 26. März 2007 - II ZR 22/06, ZIP 2007, 1368 Tz. 10). b) Der ehemalige Gesellschafter haftet für in der Zeit seiner Gesellschaftszugehörigkeit entstandene Sozialverbindlichkeiten als Gesamtschuldner neben dem Erwerber des Gesellschaftsanteils dann nicht, wenn die Gesellschafter bereits im Gesellschaftsvertrag ihre Zustimmung nicht nur zur Übertragung des Gesellschaftsanteils, sondern auch zum schuldbefreienden Übergang der Sozialverbindlichkeiten auf den Erwerber erklärt haben.
    BGH
    09.02.2009
  2. II ZR 266/07 - Prospekthaftung; Anlageentscheidung; Ursächlichkeit; Schadensersatz; Pflichtverletzung; Risikoaufklärung bei Kapitalanlage; Schadensersatzpflicht für Gründungskommanditisten; unrichtige Darstellung der Lage eines Grundstücks; geschlossener Immobilienfonds; Auswirkung auf Vermietbarkeit und Mietzins
    Leitsatz: Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die unrichtige Darstellung der Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Prospekt für die Entscheidung, einem geschlossenen Immobilienfonds beizutreten, wegen der Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die Höhe des Mietzinses ursächlich ist.
    BGH
    02.03.2009
  3. IX ZB 112/06 - Insolvenzverfahren; Vollstreckungsgebot; Freigabe aus Insolvenzmasse durch Insolvenzverwalter; unzulässige Zwangsvollstreckung in freigegebenes Vermögen; Hausgeldrückstände
    Leitsatz: Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.
    BGH
    12.02.2009
  4. V ZB 71/08 - Keine telefonische Rechtsmitteleinlegung; Erklärung mittels Protokoll; Beschwerde gegen Versagung des Zuschlags; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Ein Rechtsmittel kann nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
    BGH
    12.03.2009
  5. V ZB 118/08 - Zwangsversteigerung; Einstellungsantrag; Zuschlag; Zuschlagsversagungsgrund; schutzwürdige Belange des Schuldners; unterbliebene Belehrung über Einstellungsantrag
    Leitsatz: a) Eine Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30 b Abs. 4 ZVG begründet nur dann einen Zuschlagsversagungsgrund, wenn schutzwürdige Belange des Schuldners beeinträchtigt worden sind. b) Die unterbliebene Belehrung über das Recht, einen Einstellungsantrag nach § 30 a ZVG zu stellen, steht der Erteilung des Zuschlags grundsätzlich nicht entgegen.
    BGH
    19.02.2009
  6. IX ZR 15/08 - Haftung des Zwangsverwalters für Entgeltforderungen von Versorgungsunternehmen; Stromlieferung; Wasserlieferung; bestehende Lieferverträge; Gaslieferung; Zwangsverwaltung; Pflichten des Zwangsverwalters; Schadensersatz; Ausgaben der Verwaltung
    Leitsatz: 1. Das Versorgungsunternehmen, das für das verwaltete Grundstück Energie und Wasser liefert, kann „Beteiligter" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein. 2. Zu den vorweg zu berichtigenden Ausgaben der Verwaltung gehören Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge entstehen.
    BGH
    05.03.2009
  7. V ZB 174/08 - Zwangsversteigerungsverfahren; unterbliebene Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmittelfrist; Belehrungsmangel; Wiedereinsetzung; Ursächlichkeit des Belehrungsmangels; Einlegung der sofortigen Beschwerde
    Leitsatz: a) Für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung. b) Unterbleibt die Rechtsmittelbelehrung, steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen. c) Ist der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich, ist bei der Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers unwiderleglich zu vermuten.
    BGH
    26.03.2009
  8. V ZR 103/08 - Schadensersatzanspruch des Käufers eines belasteten, aber als „lastenfrei“ verkauften Grundstücks; übersehene Grunddienstbarkeit; Versorgungsleitung; Kosten der Leitungsverlegung; Anspruch gegen Notar und Grundbuchamt; Amtspflichtverletzung; Amtshaftung
    Leitsatz: Wird ein Grundstück als lastenfrei verkauft, weil die Beteiligten die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit für eine Versorgungsleitung übersehen, kann der Käufer wegen eines Rechtsmangels Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Kosten, die für die Verlegung der Leitung entstehen, wobei ein Anspruch auf unentgeltliche Verlegung nach § 8 Abs. 3 AVBWasserV im Falle der Bestellung einer Dienstbarkeit nicht besteht. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    06.03.2009
  9. XI ZR 33/08 - Verbraucherdarlehensvertrag; finanziertes Geschäft; Immobilienfonds; wirtschaftliche Einheit; nebulöse Widerrufsbelehrung; Abwicklungsverhältnis; verbundenes Geschäft; Darlehen; Rückabwicklung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: a) Eine einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann, die Widerrufsfrist werde unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots des Vertragspartners in Gang gesetzt, entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB. b) Bilden Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche Einheit, und ist das Darlehen dem Unternehmer bereits teilweise zugeflossen, so hat der vom Verbraucher erklärte Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Vertragserklärung zur Folge, dass der Darlehensgeber im Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Unternehmers tritt. Ist das verbundene Geschäft nicht vollständig fremdfinanziert worden, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher auch den von diesem aus eigenen Mitteln an den Unternehmer gezahlten Eigenanteil zurückerstatten.
    BGH
    10.03.2009
  10. VI ZR 325/08 - Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisaufnahme; berücksichtigungsfähiger Parteivortrag; fehlerhafte Tatsachenfeststellung
    Leitsatz: a) Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen. b) In der Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses, das sich eine Partei als für sie günstig zu eigen gemacht, kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegen.
    BGH
    10.11.2009