Urteil Prospekthaftung
Schlagworte
Prospekthaftung; Anlageentscheidung; Ursächlichkeit; Schadensersatz; Pflichtverletzung; Risikoaufklärung bei Kapitalanlage; Schadensersatzpflicht für Gründungskommanditisten; unrichtige Darstellung der Lage eines Grundstücks; geschlossener Immobilienfonds; Auswirkung auf Vermietbarkeit und Mietzins
Leitsatz
Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die unrichtige Darstellung der Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Prospekt für die Entscheidung, einem geschlossenen Immobilienfonds beizutreten, wegen der Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die Höhe des Mietzinses ursächlich ist.
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