Urteil Haftung des Zwangsverwalters für Entgeltforderungen von Versorgungsunternehmen
Schlagworte
Haftung des Zwangsverwalters für Entgeltforderungen von Versorgungsunternehmen; Stromlieferung; Wasserlieferung; bestehende Lieferverträge; Gaslieferung; Zwangsverwaltung; Pflichten des Zwangsverwalters; Schadensersatz; Ausgaben der Verwaltung
Leitsätze
1. Das Versorgungsunternehmen, das für das verwaltete Grundstück Energie und Wasser liefert, kann „Beteiligter" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.
2. Zu den vorweg zu berichtigenden Ausgaben der Verwaltung gehören Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge entstehen.
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