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  1. VIII ZR 305/09 - Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren nur gegen Sicherheitsleistung; Schutzantrag; Räumung; Herausgabe; Vollstreckungsschutz
    Leitsatz: § 719 Abs. 2 ZPO regelt die gegenüber dem Berufungsverfahren (§ 719 Abs. 1 ZPO) strengeren Voraussetzungen für eine Einstellung im Revisionsverfahren, nicht dagegen die Frage, ob die Einstellung, wenn die Voraussetzungen des § 719 Abs. 2 ZPO erfüllt sind, gegen oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen ist. Insoweit gilt für das Revisionsverfahren ebenso wie für das Berufungsverfahren die in § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgesprochene Verweisung auf die einschränkenden Voraussetzungen des § 707 ZPO, nach denen eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nur zulässig ist, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist (§ 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, WuM 2007, 143).
    BGH
    08.12.2009
  2. 65 T 153/09 - Keine erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei Reihenhaus; vom Vermieter selbst bewohntes Einfamilienhaus; Zweifamilienhaus
    Leitsatz: 1. Ob die Mietwohnung sich im vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude befindet, so dass auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden kann, richtet sich nach der Verkehrsanschauung. 2. Reihenhäuser oder Doppelhaushälften werden als selbständig angesehen; auf die Eigentumsverhältnisse kommt es ebenso wenig an wie darauf, ob die Gebäude gemeinsam mit Wärme oder Wasser versorgt werden.
    LG Berlin
    08.12.2009
  3. XII ZB 175/07 - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
    Leitsatz: § 15 a RVG stellt lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klar, wonach sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirkt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - GE 2009, 1310 = ZIP 2009, 1927).
    BGH
    09.12.2009
  4. - VIII ZR 177/07 - Formelle Anforderungen an Protokollurteil
    Leitsatz: Sind die erforderlichen Darlegungen für ein Berufungsurteil in das Protokoll aufgenommen worden (Protokollurteil), muss das Sitzungsprotokoll von allen mitwirkenden Richtern und dem Urkundsbeamten unterschrieben werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.12.2009
  5. XII ZR 109/08 - Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung
    Leitsatz: Die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.
    BGH
    09.12.2009
  6. 6 U 121/09 - Wärmedämmung als nicht zu duldender Überbau
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks muss weder nach § 912 BGB noch nach § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dulden, dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines Grundstücks ragen. Eine auf die Hauswand aufgebrachte Wärmedämmung stellt kein untergeordnetes Bauteil i. S. v. § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dar.
    OLG Karlsruhe
    09.12.2009
  7. VII ZB 88/08 - Privilegierter Parteiwechsel und notwendige Beiladung des Verwalters; Mehrvertretungsgebühr; subjektive Klageänderung; rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zum Parteiwechsel; Notwendigkeit eines Anwaltes im Vollstreckungsverfahren; Klageumstellung nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit; Kosten der Zwangsvollstreckung; Auftragserteilung durch teilrechtsfähigen Verband
    Leitsatz: a) Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 -, GE 2008, 642, 669 = NJW-RR 2007, 955). b) Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.
    BGH
    10.12.2009
  8. V ZB 111/09 - Regeln der richterlichen Geschäftsverteilung auf Rechtspfleger unanwendbar; gesetzlicher Richter
    Leitsatz: a) Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. b) Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.
    BGH
    10.12.2009
  9. V ZB 115/09 - Beschwerdewert für Nachbarklage; Grenzüberbau
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer (Berufungsstreitwert) für ein klageabweisendes Urteil auf Beseitigung des Grenzüberbaus bestimmt sich nach dem Wertverlust, den das Grundstück dadurch erlitten hat und nicht nach den Kosten der Beseitigung. Maßgeblich sind der Wert der überbauten Fläche und die zu schätzende Wertminderung des übrigen Grundstücks (hier 2 %). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.12.2009
  10. - V ZB 151/09 - Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren; Fristversäumung für Berufung und unselbständige Anschlussberufung
    Leitsatz: 1. Die Anschlussbeschwerde findet auch im Beschlussanfechtungsverfahren statt. 2. Die Versäumung der Frist für eine selbständige Beschwerde (jetzt Berufung) hindert nicht die unselbständige Anschlussbeschwerde (jetzt Anschlussberufung) in WEG-Beschlussanfechtungssachen zur Weiterverfolgung abgewiesener Anfechtungsanträge. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    10.12.2009