« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 806)

  1. BVerwG 3 B 37.09 - Berufliche Rehabilitierung; Verfolgungszeit; Zusatzrentenversicherung
    Leitsatz: Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit sowie auf die Fälle der Verhinderung, einen erlernten Beruf auszuüben oder eine Ausbildung abzuschließen, begrenzt, so dass allein wegen der Verweigerung der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Zusatzversicherung keine Verfolgungszeit anerkannt werde. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    10.11.2009
  2. BVerwG 3 B 21.09 - Glaubhaftmachung der politischen Verfolgung
    Leitsatz: Angaben des Antragstellers zur Verfolgteneigenschaft (§ 1 Abs. 1 BerRehaG) können zugrunde gelegt werden, wenn sie glaubhaft erscheinen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.11.2009
  3. BVerwG 3 B 40.09 - Haftung der Erben der Empfänger von nachträglichen Schadensausgleichsleistungen nach LAG
    Leitsatz: Erben der Empfänger nachträglicher Schadensausgleichsleistungen im Sinne des § 342 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG haben für die vor dem Erbfall entstandene Rückzahlungsverpflichtung nach § 1967 BGB einzustehen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    05.11.2009
  4. BVerwG 3 B 41.09 - Rückforderungsfrist
    Leitsatz: 1. Für den Beginn der Rückforderungsfrist ist die Kenntnis der Ausgleichsbehörde von dem Schadensausgleich und von der Person des Verpflichteten maßgeblich, wobei nicht erforderlich sei, dass die Kenntnis auf einer Mitteilung des Verpflichteten beruhe. 2. Für den Fristbeginn ohne Belang ist, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis von dem Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten früher hätte verschaffen können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    03.11.2009
  5. BVerwG 5 B 51.09 - Ausgleichsleistungsbescheid; Ausgleichsleistungsverfahren; Bestandskraft; Grundbescheid; faktische Enteignung; Bankguthaben; Auszahlungssperre; SMAD-Befehl; Unternehmenswert; Rüstungsbetrieb; Reinvermögensbetrachtung; Verfahrensfehler; Begründungspflicht
    Leitsatz: 1. Verfahrens- und Streitgegenstand im Streit um einen Anspruch auf Ausgleichsleistung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 1 a, § 6 Abs. 1 AusglLeistG sind alle positiven und negativen Tatbestandsvoraussetzungen und Regelungen, welche für die Gewährung und Bemessung der Ausgleichsleistung erheblich sein können; sie sind von Amts wegen in vollem Umfange auch dann zu prüfen, wenn aus Sicht der Beteiligten nur bestimmte Einzelfragen im Vordergrund stehen. 2. Durch den SMAD-Befehl Nr. 111/1948 vom 23. Juni 1948 (ZVOBl. S. 217), der die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) über die Währungsreform in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands vom 21. Juni 1948 (ZVOBl. S. 220) bestätigt hat, ist keine faktische unmittelbare Enteignung bewirkt worden. 3. Bei der Bestimmung des Unternehmenswertes nach der Reinvermögensbetrachtung i. S. d. § 4 Abs. 2 EntschG handelt es sich im Kern um eine Substanzwertbetrachtung, für welche der Ertragswert (hier verstanden als die Summe der auf die Gegenwart abgezinsten Erfolge, die ein Unternehmen zukünftig noch erwirtschaften kann) keine zentrale Bedeutung hat. 4. Ein rügefähiger Verfahrensmangel liegt danach nur vor, wenn das Gericht auf ein zentrales und entscheidungserhebliches Vorbringen in den Urteilsgründen nicht eingeht und sich auch sonst aus dem gesamten Begründungszusammenhang nicht erkennen lässt, dass und in welcher Weise es diesen Vortrag zur Kenntnis genommen und erwogen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    22.10.2009
  6. BVerwG 3 B 63.09 - Vermögensübergang bei Umwandlung der Widerrufsfreiheit in Kapitalgesellschaft; Erlösauskehranspruch; öffentliches Straßenland; Rechtsträgerschaft
    Leitsatz: 1. Der die Erlösauskehr regelnde § 10 Abs. 2 Satz 1 VZOG erfasst nicht den Fall, dass nur die Geschäftsanteile an der umgewandelten Wirtschaftseinheit veräußert worden sind. 2. Das dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Grundstück geht nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG in das Eigentum der später im Wege des Anteilsverkaufs privatisierten Treuhandkapitalgesellschaft über.
    BVerwG
    20.10.2009
  7. BVerwG 4 BN 34.09 - Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes Verfahren; Bekanntmachung
    Leitsatz: Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr). Dieses Mindestmaß an Vorstellungen muss geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat. Diese Vorstellungen können sich nicht nur aus Niederschriften über die Gemeinderatssitzung, sondern auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen ergeben.
    BVerwG
    01.10.2009
  8. BVerwG 5 B 38.09 - Vorschubleisten; Ausschlussgrund; Kreisfunktionen; Parteieneintritt
    Leitsatz: 1. Allein aus der Innehabung nachgeordneter (ehrenamtlicher) Parteifunktionen auf Kreisebene kann nicht hergeleitet werden, dass der Betreffende gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet hat. 2. Der Umstand des Parteieintritts im Jahre 1930 darf jedenfalls dann, wenn der Parteibeitritt gewissermaßen der Auftakt für ein weiteres aktives Eintreten für die Ziele der NSDAP nach außen gewesen ist, als ein Gesichtspunkt für die Frage, ob das Verhalten des Betroffenen insgesamt die Schwelle zum erheblichen Vorschubleisten überschritten hat, berücksichtigt werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.09.2009
  9. BVerwG 5 C 1.09 - Ausschluss von Ausgleichsleistungen; erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der NS-Zeit; Indizwirkung; Judenvernichtungspolitik; tatsächliche Vermutung; nationalsozialistisches Unrechtssystem
    Leitsatz: Ein Verhalten, das darauf gerichtet war, die Ziele des nationalsozialistischen Unrechtssystems nachhaltig zu untergraben oder einen sonstigen gewichtigen Schaden für das System herbeizuführen, ist im Rahmen einer nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorzunehmenden Gesamtbetrachtung auch dann bedeutsam, wenn der beabsichtigte Schadenserfolg nicht oder nicht kausal durch das Verhalten eingetreten ist.
    BVerwG
    18.09.2009
  10. BVerwG 8 B 24.09 - Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; unlautere Machenschaft
    Leitsatz: Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG liegt bei einer machtmissbräuchlichen Enteignung unter Vorschieben eines tatsächlich nicht bestehenden Enteignungszwecks vor. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    07.09.2009