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Urteil Machtmissbrauch
Schlagworte
Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; unlautere Machenschaft
Leitsatz
Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG liegt bei einer machtmissbräuchlichen Enteignung unter Vorschieben eines tatsächlich nicht bestehenden Enteignungszwecks vor.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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