Urteil Ausschluss von Ausgleichsleistungen
Schlagworte
Ausschluss von Ausgleichsleistungen; erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der NS-Zeit; Indizwirkung; Judenvernichtungspolitik; tatsächliche Vermutung; nationalsozialistisches Unrechtssystem
Leitsatz
Ein Verhalten, das darauf gerichtet war, die Ziele des nationalsozialistischen Unrechtssystems nachhaltig zu untergraben oder einen sonstigen gewichtigen Schaden für das System herbeizuführen, ist im Rahmen einer nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorzunehmenden Gesamtbetrachtung auch dann bedeutsam, wenn der beabsichtigte Schadenserfolg nicht oder nicht kausal durch das Verhalten eingetreten ist.
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