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  1. XII ZB 175/07 - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
    Leitsatz: § 15 a RVG stellt lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klar, wonach sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirkt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - GE 2009, 1310 = ZIP 2009, 1927).
    BGH
    09.12.2009
  2. - VIII ZR 177/07 - Formelle Anforderungen an Protokollurteil
    Leitsatz: Sind die erforderlichen Darlegungen für ein Berufungsurteil in das Protokoll aufgenommen worden (Protokollurteil), muss das Sitzungsprotokoll von allen mitwirkenden Richtern und dem Urkundsbeamten unterschrieben werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.12.2009
  3. XII ZR 109/08 - Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung
    Leitsatz: Die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.
    BGH
    09.12.2009
  4. 6 U 121/09 - Wärmedämmung als nicht zu duldender Überbau
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks muss weder nach § 912 BGB noch nach § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dulden, dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines Grundstücks ragen. Eine auf die Hauswand aufgebrachte Wärmedämmung stellt kein untergeordnetes Bauteil i. S. v. § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dar.
    OLG Karlsruhe
    09.12.2009
  5. 5 C 2/09 - Ermessensspielraum der Wasserbetriebe für Begriffsauslegung „Nassdach”; Niederschlagsentgelt; Regenwasserabgabe; Normaldach; Gründach; Abwasser; Regenwasserentgelt; Kiesschicht
    Leitsatz: 1. Den Berliner Wasserbetrieben steht ein Ermessenspielraum für die Begriffsauslegung zu, wann ein Nassdach vorliegt, bei dem ein verringertes Niederschlagswasserentgelt zu erheben ist. Danach muss eine Kiesschicht von mindestens 50 mm Höhe vorhanden sein. 2. Nach Änderung der ABE war der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht gehalten, den Wasserbetrieben mitzuteilen, dass die Dachfläche als „Nassdach" anzusehen ist; eine unterlassene Mitteilung schließt einen Schadensersatzanspruch auch dann aus, wenn in dem früher übermittelten Erfassungsbogen nur nach „Normaldach" oder „Gründach" gefragt worden war. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.12.2009
  6. XI ZR 181/08 - Insolvenz des Bauträgers und Vorauszahlungsbürgschaft; Nacherfüllungsanspruch gegen Bauträger
    Leitsatz: a) Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden. b) Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung. c) Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.
    BGH
    08.12.2009
  7. VIII ZR 305/09 - Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren nur gegen Sicherheitsleistung; Schutzantrag; Räumung; Herausgabe; Vollstreckungsschutz
    Leitsatz: § 719 Abs. 2 ZPO regelt die gegenüber dem Berufungsverfahren (§ 719 Abs. 1 ZPO) strengeren Voraussetzungen für eine Einstellung im Revisionsverfahren, nicht dagegen die Frage, ob die Einstellung, wenn die Voraussetzungen des § 719 Abs. 2 ZPO erfüllt sind, gegen oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen ist. Insoweit gilt für das Revisionsverfahren ebenso wie für das Berufungsverfahren die in § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgesprochene Verweisung auf die einschränkenden Voraussetzungen des § 707 ZPO, nach denen eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nur zulässig ist, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist (§ 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, WuM 2007, 143).
    BGH
    08.12.2009
  8. 65 T 153/09 - Keine erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei Reihenhaus; vom Vermieter selbst bewohntes Einfamilienhaus; Zweifamilienhaus
    Leitsatz: 1. Ob die Mietwohnung sich im vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude befindet, so dass auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden kann, richtet sich nach der Verkehrsanschauung. 2. Reihenhäuser oder Doppelhaushälften werden als selbständig angesehen; auf die Eigentumsverhältnisse kommt es ebenso wenig an wie darauf, ob die Gebäude gemeinsam mit Wärme oder Wasser versorgt werden.
    LG Berlin
    08.12.2009
  9. 63 S 97/09 - Maßgeblicher Mietspiegel auf Zugang des Mieterhöhungsverlangens bezogen
    Leitsatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.12.2009
  10. V ZR 44/09 - Buchung der tatsächlichen und der geschuldeten Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage; Zahlungen auf die Rücklage; Wohngeldabrechnung; Jahresabrechnung; Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Entlastung des Verwaltungsbeirats; Ansprüche gegen Verwaltungsbeirat; Verzicht; ordnungsgemäße Verwaltung; fehlerhafte Abrechnung
    Leitsatz: a) Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzel­abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben. b) Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).
    BGH
    04.12.2009