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  1. 48 S 97/03 - Konkludenter Wasserliefervertrag mit Eigentümergemeinschaft; Wasserrechnung für Stellplatzeigentümer
    Leitsatz: 1. Durch die Entnahme von Wasser wird ein konkludenter Kaufvertrag mit den Wasserbetrieben abgeschlossen; bei einer Eigentümergemeinschaft kommt der Vertrag mit allen Miteigentümern zustande, unabhängig davon, ob sie Wasser verbrauchen oder nicht. 2. Jeder Eigentümer haftet als Gesamtschuldner unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils (hier: 0,77 % für Motorradeinstellplatz).
    LG Berlin
    28.01.2004
  2. 4 O 125/03 - Widerrufsrecht gegenüber der Bank bei Immobilienfonds
    Leitsatz: Eine Bank, die sich in das Vertriebssystem eines Immobilienfonds einbinden läßt, muß sich die Haustürsituation (Widerrufsrecht) zurechnen lassen.
    LG Berlin
    06.10.2004
  3. 5 O 260/04 - Kein Maklerlohn bei Rücktrittsvorbehalt
    Leitsatz: Der Provisionsanspruch eines Maklers entsteht aufgrund des Rücktritts des Käufers von dem Grundstückskaufvertrag in der Regel dann nicht, wenn der notarielle Kaufvertrag ein von der Bebauungsfähigkeit des Grundstücks abhängiges Rücktrittsrecht des Käufers enthält. Denn dann dürfte es in der Regel der Wille der Vertragsparteien sein, den Vertrag noch so lange in der Schwebe zu lassen, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht.
    LG Berlin
    30.09.2004
  4. 62 S 111/04 - Angabe der Brennstoffkosten bei Gaszentralheizung
    Leitsatz: 1. Bei einer Gaszentralheizung sind in der Heizkostenabrechnung Brennstoffkosten nach Ablesedaten und Lieferumfang aufzuschlüsseln. 2. Nach Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter die notwendigen Folgekosten auf den Mieter abwälzen und auch einen Vorschuß geltend machen (hier: Zentralheizung statt Ofenheizung).
    LG Berlin
    29.07.2004
  5. 62 S 112/04 - Rechtskraftwirkung des die Hauptsachenerledigung feststellenden Urteils
    Leitsatz: Wird der Rechtsstreit einseitig in der Hauptsache für erledigt erklärt und trifft das Gericht über den damit rechtshängigen Feststellungsanspruch eine Entscheidung, erwächst dieser Ausspruch in Rechtskraft. Diese erfaßt auch den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Anspruch, so daß eine neue Klage wegen dieses Anspruchs unzulässig ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.07.2004
  6. 62 S 119/04 - Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Reinigung; starkes Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: 1. Gibt der Mieter die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses nicht besenrein zurück, kann der Vermieter auch ohne Mahnung mit Fristsetzung Schadensersatz verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen (hier: Essensreste im Ofen) und der Mieter Reinigung ernsthaft und endgültig konkludent abgelehnt hat. 2. Nikotinablagerungen durch starkes Rauchen halten sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, so daß der Mieter keinen Schadensersatz dafür schuldet.
    LG Berlin
    01.07.2004
  7. 62 S 163/04 - Verlängerung von Schönheitsreparaturfristen bei grundsätzlich starrem Fristenplan; Streichen von Fenster- und Einbauschränken
    Leitsatz: Sind grundsätzlich starre Renovierungsfristen vereinbart, ist jedoch der Vermieter je nach Zustand der Wohnung berechtigt/verpflichtet, nach billigem Ermessen die Renovierungsfristen zu verlängern oder zu verkürzen, verstößt diese Regelung nicht gegen das Verbot starrer Renovierungsfristen nach BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 (GE 2004, 1023). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.09.2004
  8. 62 S 206/04 - Betriebskostenabrechnung mit Sollvorschüssen
    Leitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung, die lediglich die geschuldeten Vorschüsse aufführt, ist ordnungsgemäß, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Erteilung der Abrechnung für den Abrechnungszeitpunkt keinerlei Vorauszahlungen erbracht hat, die offenen Vorauszahlungsansprüche vom Vermieter bereits eingeklagt sind und auch noch keine Abrechnungsreife eingetreten ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.10.2004
  9. 62 S 218/04 - Wegfall des Eigenbedarfs nach Ablauf der Kündigungsfrist
    Leitsatz: Fällt der zur Kündigung berechtigende Eigenbedarf nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber vor Schluß der mündlichen Verhandlung der Räumungsklage weg, kann sich der Mieter darauf nicht mehr berufen. Insofern trifft den Vermieter keine nachvertragliche Treuepflicht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.10.2004
  10. 62 S 303/03 - Keine Anpassung des Erhöhungsverlangens an neuen Mietspiegel
    Leitsatz: Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit einem Mietspiegel ist der zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens gültige Mietspiegel zugrunde zu legen. Der Vermieter, der das Erhöhungsverlangen mit dem zum Zeitpunkt der Abgabe des Verlangens gültigen Mietspiegel begründet hat, braucht nicht, auch nicht im Laufe des Prozesses, ausdrücklich auf den aktuellen Mietspiegel Bezug zu nehmen. Es reicht für einen schlüssigen Parteivortrag aus, wenn diejenigen Tatsachen, aus welchen sich die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln läßt, vorgetragen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.03.2004