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Urteil Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Reinigung
Schlagworte
Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Reinigung; starkes Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch
Leitsätze
1. Gibt der Mieter die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses nicht besenrein zurück, kann der Vermieter auch ohne Mahnung mit Fristsetzung Schadensersatz verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen (hier: Essensreste im Ofen) und der Mieter Reinigung ernsthaft und endgültig konkludent abgelehnt hat.
2. Nikotinablagerungen durch starkes Rauchen halten sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, so daß der Mieter keinen Schadensersatz dafür schuldet.
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