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Urteil Rechtskraftwirkung des die Hauptsachenerledigung feststellenden Urteils
Schlagworte
Rechtskraftwirkung des die Hauptsachenerledigung feststellenden Urteils
Leitsatz
Wird der Rechtsstreit einseitig in der Hauptsache für erledigt erklärt und trifft das Gericht über den damit rechtshängigen Feststellungsanspruch eine Entscheidung, erwächst dieser Ausspruch in Rechtskraft. Diese erfaßt auch den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Anspruch, so daß eine neue Klage wegen dieses Anspruchs unzulässig ist. (Leitsatz der Redaktion)
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