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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 608)
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109a C 316/04 - Umlage von Betriebskosten; Hauswart für mehrere GrundstückeLeitsatz: Ist ein Hauswart für mehrere, örtlich nicht zusammenliegende Häuser eingestellt, können die Hauswartskosten nicht in der Weise umgelegt werden, daß der einzelne Mieter die Kosten trägt, die sich nach dem Prozentsatz bestimmen, der sich als Mittelwert aus dem prozentualen Anteil des einzelnen Grundstücks an der Wohnfläche, an der Grundstücksfläche, an der Anzahl der Wohnungen sämtlicher vom Hauswart betreuter Grundstücke rechnerisch ergibt. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg20.09.2004
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14 C 110/03 - Rechtsanwaltsgebühren kein VerzugsschadenLeitsatz: Ein Vermieter, der eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht selbst ausspricht, sondern dazu einen Rechtsanwalt beauftragt, verstößt gegen das Gebot der Schadensminderung, so daß Rechtsanwaltsgebühren vom Mieter nicht geschuldet werden.AG Neukölln10.09.2004
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102 C 654/03 - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Schäden durch abstürzenden AstLeitsatz: Schäden, die durch einen herabstürzenden Ast auf dem Nachbargrundstück angerichtet werden, sind nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs zu ersetzen.AG Schöneberg08.09.2004
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214 C 201/04 - Gasetagenheizung des Vermieters statt der Gasetagenheizung des MietersLeitsatz: 1. Baut der Mieter einer Ofenheizungswohnung mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung auf seine Kosten ein, gilt die Wohnung für eine spätere Modernisierungsmaßnahme des Vermieters als Ofenheizungswohnung. 2. Investitionen des Mieters können nur dann berücksichtigt werden und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters (hier: Einbau einer Gasetagenheizung) verhindern, wenn sie noch nicht "abgewohnt" sind.AG Charlottenburg07.09.2004
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8 C 211/04 - Ausschließlicher Gerichtsstand für Mietsachen gilt nicht für Klagen des Zwangsverwalters gegen EigentümerLeitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt nur für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien; eine Klage des Zwangsverwalters gegen den Eigentümer auf Herausgabe der Kaution ist am Wohnsitz des Vermieters zu erheben.AG Neukölln07.09.2004
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18 C 402/03 - Voraussetzungen der Ankündigungspflicht bei ModernisierungLeitsatz: Der Mieter muß den Einbau einer Zentralheizung nicht dulden, wenn die Modernisierungsankündigung den Verlauf der Rohrleitungen nicht erkennen läßt, der Verbleib der Speisekammer unklar bleibt und eine Investition noch nicht abgewohnt ist.AG Neukölln13.08.2004
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12 C 51/04 - Mieterhöhung durch Hausverwaltung und nicht in Bezug genommene VollmachtLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das die bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenem Namen stellt, ist auch dann unwirksam, wenn eine Vollmacht zwar beigefügt, aber im Mieterhöhungsverlangen nicht in Bezug genommen wird.AG Köpenick12.08.2004
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5 C 348/03 - Neuer Hausschließzylinder nach Verlust von WohnungsschlüsselnLeitsatz: Bei einem schuldhaften Verlust von Wohnungsschlüsseln, die auch zur Schließanlage des Hauses passen, kann der Vermieter den Haustür-Schließzylinder auswechseln und Ersatz der Kosten von dem Mieter verlangen. (Leitsatz der Redaktion)AG Hohenschönhausen27.07.2004
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213 C 677/02 - Fortbestehende Instandhaltungsverpflichtung für Gemeinschaftsantennen nach Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens; Mietmängel; MietminderungLeitsatz: 1. Ist bei Mietvertragsabschluß ein funktionsfähiger Antennenanschluß vorhanden, hat der Vermieter die Antennenanlage auch nach Umstellung auf terrestrisches Digitalfernsehen so zu unterhalten, daß dem Mieter mittels auf eigene Kosten angeschaffter Set-Top-Box und über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse ein störungsfreier Empfang möglich ist. 2. Können aufgrund einer vom Vermieter zu vertretenden Minderleistung der Gemeinschaftsantenne rund die Hälfte aller im Sendebereich ausgestrahlten Programme nicht oder nur in Minderqualität empfangen werden, ist eine Mietminderung um 2 % gerechtfertigt.AG Charlottenburg23.07.2004
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20 C 11/04 - Duldungspflicht für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen; allgemein üblicher Zustand für ganz Berlin zu ermittelnLeitsatz: 1. Bei komplexen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen muß in der Ankündigung nicht die voraussichtliche Dauer für jede einzelne Baumaßnahme getrennt angegeben werden. 2. Folgende Maßnahmen sind eine Modernisierung: a) Zentralheizung statt Gasaußenwandöfen; b) erstmalige Installation einer zentralen Warmwasserversorgung für die Küche; c) Maßnahmen zur Schall- und Wärmedämmung durch Einbau von neuen Leitungen und einer styroporgedämmten Badewanne; d) Einbau von Einhebel-Mischbatterien; f) Verfliesung von Badezimmer und Küche; g) Verstärkung der elektrischen Steigeleitung und Veränderung der Elektroinstallation statt der vorhandenen Aluminiumkabel; h) Gegensprech- und Türöffnungsanlage. Keine Modernisierung sind i) der Ersatz des Gasdurchlauferhitzers im Bad durch eine zentrale Warmwasserversorgung; j) der Ersatz des Gasherdes durch einen Elektroherd; k) bloße Vorbereitung eines Breitbandkabelanschlusses. 3. Der Vermieter ist berechtigt, schadhafte Fenster durch in Abmessung und Gestaltung gleichartige Isolierfenster zu ersetzen. 4. Die Feststellung des allgemein üblichen Zustands im Sinne des § 554 BGB ist in Berlin nicht mehr getrennt nach Ost und West zu betrachten.AG Mitte12.07.2004