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Urteil Fortbestehende Instandhaltungsverpflichtung für Gemeinschaftsantennen nach Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens


Schlagworte

Fortbestehende Instandhaltungsverpflichtung für Gemeinschaftsantennen nach Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens; Mietmängel; Mietminderung

Leitsätze

1. Ist bei Mietvertragsabschluß ein funktionsfähiger Antennenanschluß vorhanden, hat der Vermieter die Antennenanlage auch nach Umstellung auf terrestrisches Digitalfernsehen so zu unterhalten, daß dem Mieter mittels auf eigene Kosten angeschaffter Set-Top-Box und über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse ein störungsfreier Empfang möglich ist.

2. Können aufgrund einer vom Vermieter zu vertretenden Minderleistung der Gemeinschaftsantenne rund die Hälfte aller im Sendebereich ausgestrahlten Programme nicht oder nur in Minderqualität empfangen werden, ist eine Mietminderung um 2 % gerechtfertigt.

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