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Urteil Mieterhöhung durch Hausverwaltung und nicht in Bezug genommene Vollmacht


Schlagworte

Mieterhöhung durch Hausverwaltung und nicht in Bezug genommene Vollmacht

Leitsatz

Ein Mieterhöhungsverlangen, das die bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenem Namen stellt, ist auch dann unwirksam, wenn eine Vollmacht zwar beigefügt, aber im Mieterhöhungsverlangen nicht in Bezug genommen wird.

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