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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 608)
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14 C 110/03 - Rechtsanwaltsgebühren kein VerzugsschadenLeitsatz: Ein Vermieter, der eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht selbst ausspricht, sondern dazu einen Rechtsanwalt beauftragt, verstößt gegen das Gebot der Schadensminderung, so daß Rechtsanwaltsgebühren vom Mieter nicht geschuldet werden.AG Neukölln10.09.2004
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15 C 1/04 - Entfernung der Parabolantenne vom BalkonLeitsatz: Das Aufstellen einer von außen in nicht völlig unerheblicher Weise sichtbaren Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht gedeckt; ein Vergleich einer Satellitenschüssel mit einem Sonnenschirm ist abwegig.AG Neukölln01.06.2004
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18 C 402/03 - Voraussetzungen der Ankündigungspflicht bei ModernisierungLeitsatz: Der Mieter muß den Einbau einer Zentralheizung nicht dulden, wenn die Modernisierungsankündigung den Verlauf der Rohrleitungen nicht erkennen läßt, der Verbleib der Speisekammer unklar bleibt und eine Investition noch nicht abgewohnt ist.AG Neukölln13.08.2004
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20 C 98/03 - Vorhalteverpflichtung einer vorhandenen Hochantenne für DVB-T-FernsehenLeitsatz: Nach Umstellung des analogen auf digitales terrestrisches Fernsehen ist der Vermieter nicht einseitig berechtigt, die bisherige Gemeinschafts-Dachantenne abzubauen und den Mieter auf die Möglichkeit von Kabelfernsehen zu verweisen. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln29.10.2004
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8 C 211/04 - Ausschließlicher Gerichtsstand für Mietsachen gilt nicht für Klagen des Zwangsverwalters gegen EigentümerLeitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt nur für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien; eine Klage des Zwangsverwalters gegen den Eigentümer auf Herausgabe der Kaution ist am Wohnsitz des Vermieters zu erheben.AG Neukölln07.09.2004
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8 U 314/03 - Kaufpreis für Möbel in auffälligem Mißverhältnis zum WertLeitsatz: 1. Der Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter über eine Einrichtung oder ein Inventarstück ist nur insoweit unwirksam, als der Kaufpreis in auffälligem Mißverhältnis zum Wert steht. 2. Ein auffälliges Mißverhältnis setzt eine Überschreitung des Wertes um mehr als 50 % voraus; maßgeblich ist nicht der Zeitwert, sondern der höhere Gebrauchswert. 3. Für die Voraussetzung der Teilnichtigkeit ist der Käufer darlegungs- und beweispflichtig. (Leitsätze der Redaktion)KG06.05.2004
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8 U 54/03 - Fehlender Balkon als wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: Bei Anwendung des Berliner Mietspiegels ist ein fehlender Balkon wie ein "nicht nutzbarer Balkon" zu behandeln; dies folgt sowohl aus Sinn und Zweck der Zusatzmerkmale als auch daraus, daß nach Auskunft des Herausgebers des Berliner Mietspiegels bei Berechnung der Zusatzmerkmale ein "nicht nutzbarer Balkon" einem nicht vorhandenen Balkon gleichgesetzt wurde.KG30.09.2004
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8 U 66/04 - Angemessene Frist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wg. Nichtzahlung der MietkautionLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB (Kündigung nur in angemessener Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund) ist auch für die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 BGB anzuwenden. 2. Ist die Nichtzahlung einer Kaution als eine erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 543 BGB anzusehen, beginnt die angemessene Frist für die Kündigung nicht zu laufen, da es sich um einen Dauertatbestand handelt. (Leitsätze der Redaktion)KG20.12.2004
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8 U 8/04 - Keine Feststellungsklage zur Größe der Mieträume; wirksame Regelung zur Ermittlung der FlächeLeitsatz: 1. Ein Mieter kann nicht auf Feststellung klagen, daß die von ihm gemieteten Räume (nur) eine bestimmte Fläche haben. 2. Im Geschäftsraummietvertrag kann wirksam geregelt werden, wie die Mietfläche zu ermitteln ist (hier: von den Außenlinien der Umfassungswände umschlossene Fläche; über angrenzenden Mietobjekten die Mittellinie der Trennwand). (Leitsätze der Redaktion)KG03.06.2004
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8 U 92/04 - Keine einstweilige Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch Mieter in EinkaufszentrumLeitsatz: Die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht für einen Geschäftsraummieter in einem Einkaufszentrum ist grundsätzlich formularmäßig trotz ebenfalls vereinbarten Ausschlusses des Konkurrenz- und Sortimentsschutzes wirksam. Für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung der Betriebspflicht bei drohender Geschäftsschließung durch den Mieter muß der Vermieter zum Verfügungsgrund jedoch glaubhaft machen, daß er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruches angewiesen ist und sonst so erhebliche Nachteile erleiden würde, daß ihm Zuwarten nicht zumutbar ist. (Leitsatz der Redaktion)KG18.10.2004