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Urteil Keine Feststellungsklage zur Größe der Mieträume
Schlagworte
Keine Feststellungsklage zur Größe der Mieträume; wirksame Regelung zur Ermittlung der Fläche
Leitsätze
1. Ein Mieter kann nicht auf Feststellung klagen, daß die von ihm gemieteten Räume (nur) eine bestimmte Fläche haben.
2. Im Geschäftsraummietvertrag kann wirksam geregelt werden, wie die Mietfläche zu ermitteln ist (hier: von den Außenlinien der Umfassungswände umschlossene Fläche; über angrenzenden Mietobjekten die Mittellinie der Trennwand).
(Leitsätze der Redaktion)
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