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Urteil Fehlender Balkon als wohnwertminderndes Merkmal
Schlagworte
Fehlender Balkon als wohnwertminderndes Merkmal
Leitsatz
Bei Anwendung des Berliner Mietspiegels ist ein fehlender Balkon wie ein "nicht nutzbarer Balkon" zu behandeln; dies folgt sowohl aus Sinn und Zweck der Zusatzmerkmale als auch daraus, daß nach Auskunft des Herausgebers des Berliner Mietspiegels bei Berechnung der Zusatzmerkmale ein "nicht nutzbarer Balkon" einem nicht vorhandenen Balkon gleichgesetzt wurde.
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