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  1. XII ZR 175/02 - Vereinbarung der Geschäftsraummiete pro Quadratmeter nach der Gesamtnutzfläche; keine Störung der Geschäftsgrundlage bei einer langfristigen Staffelmietvereinbarung
    Leitsatz: 1. Zur Staffelmietvereinbarung bei Gewerberaummietverhältnissen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - XII ZR 8/00 - GE 2002, 1056 = NJW 2002, 2384, 2385). 2. Der Geschäftsraummieter ist auch bei einem gravierenden Absinken des allgemeinen Mietniveaus an vertraglich vereinbarte Staffelerhöhungen gebunden; das gilt auch dann, wenn die Vertragsdauer 20 Jahre betragen sollte. 3. Die Auslegung des Begriffs "Gesamtnutzfläche" als Nettogrundfläche im Sinne der DIN 277 ist jedenfalls nicht zu beanstanden, wenn im Vertrag auch auf die DIN 277 und die Nettogrundfläche verwiesen wird und zusätzlich im Wege eines deklaratorischen Anerkenntnisses die Nettogrundfläche nach der DIN 277 mit einer sich daraus ergebenden Mieterhöhung bestätigt wird. (Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion)
    BGH
    27.10.2004
  2. XII ZR 21/02 - Unrealistisch niedrige Betriebskostenvorauszahlungen; Aufklärungspflichten
    Leitsatz: Allein der Umstand, daß die vom gewerblichen Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlung die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, führt noch nicht zur Annahme einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - NJW 2004, 1102 = GE 2004, 416).
    BGH
    28.04.2004
  3. XII ZR 214/00 - Kündigung durch Telefax ausreichend
    Leitsatz: 1. Bei einer Klausel im Geschäftsraummietvertrag, wonach die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, ist lediglich Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; die Versendung als Einschreibebrief soll nur den Zugang der Kündigung sichern. 2. Ein Telefax wahrt die gewillkürte Schriftform. 3. Ein Schreiben gilt auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger dieser Zeilen durch Krankheit oder Urlaub daran gehindert ist, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.01.2004
  4. XII ZR 223/01 - Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: a) Zur Umwandlung des Erfüllungsanspruchs auf Rückgabe der Mietsache in renoviertem Zustand in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung. b) Zur Hemmung der Verjährung nach § 558 a. F. BGB durch Vertragsverhandlungen in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 a. F. BGB. c) Die Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen beginnt mit dessen Entstehung nach Umwandlung des Erfüllungsanspruches (zu c) Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    12.05.2004
  5. XII ZR 251/02 - Erheblicher Mangel in einzelnen Wohnungen bei gewerblicher Zwischenvermietung
    Leitsatz: a) Bei einer gewerblichen Zwischenmiete von Wohnungen zum Zwecke der Weitervermietung sind Umstände, die die Wohnungstauglichkeit beeinträchtigen, i. d. R. auch als Mängel des Zwischenmietverhältnisses im Verhältnis Hauptvermieter zu Zwischenmieter anzusehen. Ob diese Mängel dort als erheblich bzw. unerheblich i. S. des § 537 Abs. 1 Satz 2 a. F. BGB einzustufen sind, hängt insbesondere von der Größenordnung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses ab. b) Als unerheblich i. S. von § 537 Abs. 1 Satz 2 a. F. BGB ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so daß die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstieße.
    BGH
    30.06.2004
  6. XII ZR 292/02 - Fehlgeschlagene Option zur Mehrwertsteuer und ergänzende Vertragsauslegung
    Leitsatz: Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach der der Mieter neben der Nettomiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" zu zahlen hat, wenn die Option des Vermieters zur Steuerpflicht unwirksam ist, so daß die Vermietung tatsächlich steuerfrei bleibt.
    BGH
    28.07.2004
  7. XII ZR 352/00 - Überhöhte Miete; Maßstab des Doppelten nicht ausreichend für Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnis ein auffälliges Mißverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht, kann hieraus allein noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden. Vielmehr bedarf es angesichts der häufig auftretenden Bewertungsschwierigkeiten der tatrichterlichen Prüfung, ob dieses Mißverhältnis für den Begünstigten subjektiv erkennbar war (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).
    BGH
    14.07.2004
  8. XII ZR 68/02 - Gegenzeichnung des Angebots ausreichend für Schriftform
    Leitsatz: Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn die Vertragsbestimmungen in einem unterzeichneten Schreiben der einen Partei niedergelegt sind, das die andere - mit oder ohne einen das uneingeschränkte Einverständnis erklärenden Zusatz - ihrerseits unterzeichnet hat. Der nochmaligen Unterzeichnung durch die eine Partei unterhalb der Gegenzeichnung der anderen bedarf es nicht (Aufgabe von RGZ 105, 60, 62). Ob der Vertrag schon zuvor durch mündliche Einigung zustande gekommen war, durch die Gegenzeichnung zustande kommt oder es hierzu erst noch des Zugangs der Gegenzeichnung bedarf, ist für die Frage der Schriftform ohne Belang.
    BGH
    14.07.2004
  9. XII ZR 71/01 - Beweislastverteilung bei Störung des Mietgebrauchs durch Wasserschaden
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht nach § 543 BGB (§ 542 BGB a.F.) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er die Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs (hier durch einen Wasserschaden) selbst zu vertreten hat. Ist die Schadensursache zwischen den Vertragsparteien streitig, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß sie dem Obhutsbereich des Mieters entstammt. Sind sämtliche Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt, trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat.
    BGH
    10.11.2004
  10. XII ZR 96/01 - Aktivlegitimation für Zwangsverwalter bei mehreren Grundstücken
    Leitsatz: Zum Umfang der Prozeßführungsbefugnis und der Aktivlegitimation eines Zwangsverwalters von im Eigentum des Vollstreckungsschuldners stehenden Grundstücken, die dieser zusammen mit anderen, von einem Dritten hinzugepachteten Grundstücken zu einem einheitlichen Pachtzins (unter-)verpachtet hat.
    BGH
    08.12.2004